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Aktualisiert: 18. Mai 2025


Ein unter roemischem Einfluss abgehaltener Landtag der Keltenstaemme des mittleren Galliens ersuchte im Namen der keltischen Nation den roemischen Feldherrn um Beistand gegen die Deutschen. Caesar ging darauf ein.

Januar 706 hinauszuschieben, er also eine Zeitlang zwischen Statthalterschaft und Konsulat ohne Amt, folglich der nach roemischem Recht nur gegen den amtlosen Mann zulaessigen Kriminalanklage ausgesetzt blieb, so hatte, da Cato laengst bereit stand, ihn peinlich zu belangen, und da Pompeius ein mehr als zweifelhafter Beschuetzer war, das Publikum guten Grund, ihm in diesem Fall das Schicksal Milos zu prophezeien.

Diesen Polizeiherren oder den Aedilen kam natuerlich zugleich eine gewisse Jurisdiktion zu, insofern sie teils fuer die auf offenem Markt abgeschlossenen Verkaeufe, also namentlich fuer die Vieh- und Sklavenmaerkte die ordentlichen Zivilrichter waren, teils in der Regel sie es waren, welche in dem Buss- und Bruechverfahren als Richter erster Instanz oder, was nach roemischem Recht dasselbe ist, als oeffentliche Anklaeger fungierten.

In der Tat scheint Alba im Bundesrat den Vorsitz gefuehrt zu haben, waehrend Rom die latinischen Abgeordneten selbstaendig, unter Leitung, wie es scheint, eines aus ihrer Mitte gewaehlten Vorsitzenden, ihre Beratungen abhalten liess und sich begnuegte mit der Ehrenvorstandschaft bei dem Bundesopferfest fuer Rom und Latium und mit der Errichtung eines zweiten Bundesheiligtums in Rom, des Dianatempels auf dem Aventin, so dass von nun an teils auf roemischem Boden fuer Rom und Latium, teils auf latinischem fuer Latium und Rom geopfert ward.

Mit Hilfe der alten Opposition gegen Makedonien und der neuen Unvorsichtigkeiten und Ungerechtigkeiten, die Philippos sich hatte zu Schulden kommen lassen, fiel es dem roemischen Admiral Laevinus nicht schwer, gegen Makedonien eine Koalition der Mittel- und Kleinmaechte unter roemischem Schutz zustande zu bringen.

Eine grosse Zahl der Insurgenten fiel in seine Hand; die Fuehrer es waren deren gegen 500 wurden hingerichtet, den aus roemischem Gebiet zum Feinde Uebergegangenen die Haende abgehauen, die uebrige Masse in die Sklaverei verkauft. Aber der Spanische Krieg bewaehrte auch hier seine tueckische Unbestaendigkeit.

Um zu schweigen von der Aufnahme einer Anzahl vornehmer Kelten in den roemischen Buergerverband, ja einzelner vielleicht schon in den roemischen Senat, so ist wahrscheinlich Caesar es gewesen, der in Gallien auch innerhalb der einzelnen Gaue als offizielle Sprache anstatt der einheimischen die lateinische, wenn auch noch mit gewissen Einschraenkungen, und anstatt des nationalen das roemische Muenzsystem in der Art einfuehrte, dass die Gold- und die Denarpraegung den roemischen Behoerden vorbehalten blieb, dagegen die Scheidemuenze von den einzelnen Gauen und nur zur Zirkulation innerhalb der Gaugrenzen, aber doch auch nach roemischem Fuss geschlagen werden sollte.

Auf ausdruecklichen Befehl des Senats wurden die korinthischen Buerger aufgegriffen, und was dabei nicht umkam, in die Sklaverei verkauft, die Stadt selbst nicht etwa bloss ihrer Mauern und ihrer Burg beraubt, was, wenn man einmal dieselbe nicht dauernd besetzen wollte, allerdings nicht zu vermeiden war, sondern dem Boden gleichgemacht und in den ueblichen Bannformen jeder Wiederanbau der oeden Staette untersagt, das Gebiet derselben zum Teil an Sikyon gegeben unter der Auflage, anstatt Korinths die Kosten des isthmischen Nationalfestes zu bestreiten, groesstenteils aber zu roemischem Gemeinland erklaert.

Bisher unterlag derselbe nach roemischem Staatsrecht, solange er Beamter war, ueberhaupt keiner Gerichtsbarkeit, und wenn er auch nach Niederlegung seines Amtes rechtlich fuer jede seiner Handlungen zur Verantwortung hatte gezogen werden koennen, so lag doch die Handhabung dieses Rechts in den Haenden seiner Standesgenossen und schliesslich der Gesamtgemeinde, zu der diese ebenfalls gehoerten.

Dass der oeffentliche Kult der uebrigen latinischen und vermutlich auch der sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht zu bezweifeln; nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und Vestalinnen nicht spezifisch roemische, sondern allgemein latinische Institutionen gewesen und wenigstens die drei ersten Kollegien scheinen in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach roemischem Muster gebildet zu sein.

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