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Aktualisiert: 28. Juni 2025
Natuerlich konnte bei der roemischen Buehnenpolizei keine der roemischen oder auch nur mit Rom verbuendeten latinischen Gemeinden dazu genommen werden, obwohl die togatae in diese zu verlegen gestattet war. Atella aber, das mit Capua zugleich im Jahre 543 rechtlich vernichtet ward, tatsaechlich aber als ein von roemischen Bauern bewohntes Dorf fortbestand, eignete sich dazu in jeder Beziehung.
Freilich hatte dies keinen Sinn; denn da der Senat verfassungmaessig noch viel weniger hierueber erkennen konnte als der Konsul, so fiel rechtlich doch immer alle Verantwortung auf den letzteren zurueck; aber wann ist je die Feigheit konsequent gewesen?
Allein vorgaengige Verhaftung und vollstaendige Exekution blieben hier wenigstens rechtlich moeglich und wurden selbst gegen Vornehme noch zuweilen vollzogen, wie zum Beispiel Lucius Hostilius Tubulus, Praetor 612 , der wegen eines schweren Verbrechens auf den Tod angeklagt war, unter Verweigerung des Exilrechts festgenommen und hingerichtet ward.
Die gewoehnliche Form, um persoenliche Ehrenfragen zu erledigen, war die, dass zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten um die Wahrheit oder Falschheit der beleidigenden Behauptung gewettet und im Wege der Einklagung der Wettsumme die Tatfrage in aller Form rechtens vor die Geschworenen gebracht ward; die Annahme einer solchen, von dem Beleidigten oder dem Beleidiger angebotenen Wette war, ganz wie heutzutage die der Ausforderung zum Zweikampf rechtlich freigestellt, aber ehrenhafterweise oft nicht zu vermeiden. ^14 Darauf beruht die Klagbarkeit des Kauf-, Miet-, Gesellschaftsvertrags und ueberhaupt die ganze Lehre von den nicht formalen klagbaren Vertraegen. ^15 Die Hauptstelle darueber ist das Fragment Catos bei Gell. 14, 2.
Es hatte keine wesentlichen Formschwierigkeiten, den Senat wieder auf seine urspruengliche beratende Stellung zurueckzufuehren, aus der er mehr tatsaechlich als rechtlich herausgetreten war; dagegen war es hier notwendig, sich vor praktischem Widerstand zu schuetzen, da der roemische Senat ebenso der Herd der Opposition gegen Caesar war wie der attische Areopag derjenige gegen Perikles.
Ueblich ward es dabei, da unter diesen Stellen die ueberseeischen Kommandos als die eintraeglichsten vor allem gesucht waren, denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit und haeufig auch den Konsuln, nach Ablauf ihres Amtsjahrs ein ueberseeisches Kommando zu uebertragen, was mit dem Wesen der Prorogation sich vertrug, da die Amtsgewalt des in Rom und des in der Provinz fungierenden Oberbeamten wohl anders bezogen, aber nicht eigentlich staatsrechtlich eine qualitativ andere war.
Musik liebend und ausübend, voll innerlicher Kultur, gepflegt von außen und innen, ein Schönheitssucher, Lebensfreund und Lebensbejaher, rechtlich, gewissenhaft, tolerant und dabei doch ein wenig beschränkt, bedächtig und zögernd.
Nur liess man sich in den vornehmen Haeusern es angelegen sein, die auch rechtlich so wichtigen Geschlechtstafeln festzustellen und den Stammbaum zu bleibendem Gedaechtnis auf die Wand des Hausflurs zu malen. An diesen Listen, die wenigstens auch die Aemter nannten, fand nicht bloss die Familientradition einen Halt, sondern es knuepften sich hieran auch wohl frueh biographische Aufzeichnungen.
Dem ist aber nicht so, er hat an dem gesetzlichen Wege mehr Arbeit, als er bestreiten kann, und ist zu rechtlich, zu reich, um sich einem so gefährlichen Handwerke zu unterziehen.
Selbst die Verbindung Albrechts von Mecklenburg mit den Viktualienbrüdern Ende des 14. Jahrhunderts, Frankreichs mit den Bukanieren im 17. Jahrhundert geschah in rechtlich zulässiger Form; s. auch G. F. v. Martens, Kaper S. 23 und § 8. Die private Piraterie.
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