Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 28. Juni 2025


Das rein persoenliche Verdienst ohne Unterstuetzung der Geburt und des Reichtums mochte wohl unter der Koenigsherrschaft leichter als unter derjenigen des Patriziats zu Einfluss und Ansehen gelangen. Damals war der Eintritt in das Patriziat rechtlich keinem verschlossen; jetzt war das hoechste Ziel des plebejischen Ehrgeizes die Aufnahme in den mundtoten Anhang des Senats.

Ebenso klar geht das hohe Alter der Zivilehe daraus hervor, dass auch sie so gut wie die religioese Ehe die eheherrliche Gewalt notwendig in sich schloss und von der religioesen Ehe hinsichtlich der Gewalterwerbung nur darin abwich, dass die religioese Ehe selbst als eigentuemliche und rechtlich notwendige Erwerbsform der Frau galt, wogegen zu der Zivilehe eine der anderweitigen allgemeinen Formen des Eigentumserwerbs, Uebergabe von seiten der Berechtigten oder auch Verjaehrung, hinzutreten musste, um eine gueltige eheherrliche Gewalt zu begruenden.

Ach, auch in ihre Heucheleien verflog sich wohl meines Auges Neugier; und gut errieth ich all ihr Fliegen-Glück und ihr Summen um besonnte Fensterscheiben. Soviel Güte, soviel Schwäche sehe ich. Soviel Gerechtigkeit und Mitleiden, soviel Schwäche. Rund, rechtlich und gütig sind sie mit einander, wie Sandkörnchen rund, rechtlich und gütig mit Sandkörnchen sind.

Auf diesem Wege wurde es moeglich, dass, obwohl die Waehlbarkeit der Plebejer schon im Jahre 333 fuer die Quaestur gesetzlich festgestellt worden war und seitdem rechtlich anerkannt blieb, dennoch erst im Jahre 345 der erste Plebejer zur Quaestur gelangte; aehnlich haben das konsularische Kriegstribunat bis zum Jahre 354 fast ausschliesslich Patrizier bekleidet.

Die Interpellation Stresemann habe ich die Ehre wie folgt zu beantworten: Unter dem Ausdruck »Neutralisierung« kann man zwei rechtlich völlig verschiedene Begriffe verstehen.

Es ist ja wohl nur ein einfaches Stück Brot, mitunter sogar altes, trockenes Brot, aber ich habe es doch, es ist mein Brot, durch meine Arbeit rechtlich und redlich erworben! Nun ja, was ist da zu machen! Ich weiß es ja selbst, daß ich nichts sonderlich Großes vollbringe, wenn ich in meinem Bureau sitze und Schriftstücke abschreibe.

Der Kriminalprozess kann in keinem Sklavenstaat gesund sein, da das Verfahren gegen Sklaven wenn nicht rechtlich, doch tatsaechlich in der Hand des Herrn liegt.

Sie unterscheiden in ihrem Gemeinwesen nicht nur Häuptlinge, Freie und Sklaven, sondern zwischen diesen noch verschiedene Übergangsstufen und zwar in der Art, dass eine bestimmte Stellung ihren Familien zwar rechtlich, aber nicht gesellschaftlich, zukommt.

Dieses Uebergewicht wurde durch die reformierte Ordnung rechtlich in der Weise festgestellt, dass von den 70 Zenturien der ersten Klasse jeder Tribus zwei zugewiesen wurden, demnach die nicht ansaessigen Buerger davon nur acht erhielten; in aehnlicher Weise muss auch in den vier anderen Stufen den ansaessigen Buergern das Uebergewicht eingeraeumt worden sein.

Sie bedurften als roemische Aufpasser der freiesten Bewegung. Allerdings fiel dieser tiefgreifende Gegensatz zwischen den zuzug- und den steuer- oder doch wenigstens nicht zuzugpflichtigen Gemeinden mit dem Gegensatz zwischen Italien und den Provinzen nicht in rechtlich notwendiger Weise zusammen.

Wort des Tages

zähneklappernd

Andere suchen