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Aktualisiert: 28. Juni 2025


Wohl hatte es auch frueher schon Vollbuergergemeinden innerhalb der Statthaltersprengel gegeben, wie zum Beispiel Aquileia und Narbo, und hatten ganze Statthaltersprengel, wie das Diesseitige Gallien, aus Gemeinden mit italischer Verfassung bestanden; aber wenn nicht rechtlich, war es doch politisch eine ungemein wichtige Neuerung, dass es jetzt eine Provinz gab, die so gut wie Italien lediglich von roemischen Buergern bevoelkert war ^32, und dass andere es zu werden versprachen.

Die internationale Friedensordnung des Mittelalters und des Anfangs der Neuzeit beschränkt sich auf die Christenheit. Zwischen ihr und den mohammedanischen Staatswesen dauert das Verhältnis ununterbrochenen Kriegszustandes rechtlich und faktisch bis in das 16.

Dieser Namenwechsel ist charakteristisch; rechtlich ist kein Unterschied zwischen dem Klienten und dem Plebejer, dem Hoerigen und dem Manne aus dem Volk, faktisch aber ein sehr bedeutender, indem jene Bezeichnung das Schutzverhaeltnis zu einem der politisch berechtigten Gemeindeglieder, diese bloss den Mangel der politischen Rechte hervorhebt.

Der Mann scheint mir dazu viel zu rechtlich und zu bescheiden. Selicour. Bescheiden, ja, das ist er! Narbonne. Sie kennen ihn also? Selicour. Wir sind Freunde. Narbonne. Nun, was halten Sie von dem Manne? Selicour. Herr Firmin, muß ich sagen, ist ein Mann, wie man sich ihn für das Bureau eigentlich wünscht wenn auch eben kein Kopf, doch ein geschickter Arbeiter.

Was man wohl in unsern Tagen erinnert hat, wenn ein grosser Grundherr rechtlich ihm zustehende, aber tatsaechlich seit langen Jahren nicht erhobene Ansprueche ploetzlich in ihrem ganzen Umfang geltend zu machen beginnt, konnte mit gleichem und besserem Rechte auch gegen die Gracchische Rogation eingewendet werden.

Im Kriminalverfahren wurde das Volksgericht, die bisherige Gnaden- zur rechtlich gesicherten Appellationsinstanz. Milderung war nicht gestattet.

Zweitens aber war durch die Gemeinde und deren Macht ueber die einzelnen Buerger die Moeglichkeit gegeben, auch deren Klienten gegen missbraeuchliche Handhabung des rechtlich fortbestehenden Herrenrechts zu schuetzen.

Gut gut wir wollen Nichts über vergangene Zeiten redensagte er ruhig und mit der rechten Hand, ohne den Arm von dem Büchsenlauf zu nehmen, langsam abwehrend, »es ist vorbei, aber die Pferde hier, Soldegg, oder die Schweine und Kühe auf der Farm, wie die Farm selber, was sie nun eben werth ist, gehört der Frau, und bis Ihr uns eben nicht Beweise bringt daß Ihr die Sachen rechtlich erworben, gehören sie eben ihr und sollen ihr bleibensetzte er fest und bestimmt hinzu »so wahr ich Rosemore heiße

Wie der Koenig urspruenglich in Kriminal- und Zivilsachen Richter gewesen war, ohne in jenen an die Gnadeninstanz des Volkes, in diesen an die Ueberweisung der Entscheidung der streitigen Frage an Geschworene rechtlich gebunden zu sein: so nahm auch Caesar das Recht in Anspruch, Blutgerichte wie Privatprozesse zu alleiniger und endgueltiger Entscheidung an sich zu ziehen und sie im Falle seiner Anwesenheit selbst, im Fall seiner Abwesenheit durch den Stadtverweser zu erledigen.

Als der König die Klage vernommen, versetzt' er: Es werde Rechtlich hierüber erkannt, doch laßt uns Reineken hören. Reineke sprach: Verhielt' es sich also, würde die Sache Wenig Ehre mir bringen, und Gott bewahre mich gnädig, Daß man es fände, wie er erzählt!

Wort des Tages

zähneklappernd

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