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Das ordentliche, welches anwendbar war in allen nach unserer Auffassung zu einem Kriminal- oder Zivilprozess sich eignenden Faellen, mit Ausnahme der unmittelbar gegen den Staat gerichteten Verbrechen, bestand darin, dass der eine der beiden hauptstaedtischen Gerichtsherren die Sache instruierte und ein von ihm ernannter Geschworener auf Grund dieser Instruktion entschied.

Vor dem Gerichtshofe von Kingsbench werden fast alle Kriminal- und Polizeiverbrechen gerichtet; der berühmte Mr. Hoffentlich gönnt man diesen Männern mehr Aufmerksamkeit, als sonst hier gebräuchlich ist.

Hochfürstliche Gnaden werden mir zugeben, daß ich in der eben vernommenen Sache ganz unzweifelhaft nicht beeinflußt bin, denn mit Kriminal- und peinlichen Prozessen habe ich in meiner Lebtage nichts zu schaffen gehabt und hoffe, davon verschont zu bleiben, bis des Alters Schnee auf meinem Haupte lastet und darüber hinaus.“ „O, carissima mia!

»Das eben ist Ihr Glück im Unglück, beruhigen Sie sich, Baronin. Ich rette Sie, ich habe den Mann in der Hand. Einige meiner Kollegen und ich sind vor Jahren durch ihn arg geschädigt worden, und wir haben uns vor seinen Schlichen sicher gestellt. In einem gewissen eisernen Schrank bei einem gewissen Advokaten sind Beweise gegen ihn deponirt, die ihn jeden Augenblick ins Kriminal bringen können.

Indes dieses wiedererweckte koenigliche Oberrichtertum konnte, wenngleich Caesar mit Unparteilichkeit und Sorgfalt sich demselben unterzog, doch der Natur der Sache nach tatsaechlich nur in Ausnahmefaellen zur Anwendung kommen. Fuer den gewoehnlichen Rechtsgang in Kriminal- und Zivilsachen blieb daneben die bisherige republikanische Rechtspflege im wesentlichen bestehen.

Sie werden vielleicht denken, ich könnte beim Schneidermeister in hiesiger Stadt Arbeit finden, dem muß ich Ihnen entgegnen, ich bin im Kriminal gebildet, und möchte zur Heilung das Kneip'sche Verfahren anwänden, bin deswegen in die Nähe vom stedtischen Schwimmbad gezogen.

Konnte auch der roemische Vogt nach dem allgemeinen und mehr als bedenklichen Grundsatz: gegen den Oberfeldherrn waehrend der Amtsverwaltung keine Beschwerdefuehrung zu gestatten, regelmaessig erst dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das Uebel geschehen war, so war doch an sich sowohl eine Kriminal- als eine Zivilverfolgung gegen ihn moeglich.

Dazu kam die Schwerfaelligkeit jenes Verfahrens, welche im Verein mit der republikanisch hochmuetigen Verachtung des Nichtbuergers es verschuldet hat, dass man sich immer mehr gewoehnte, ein summarisches Kriminal- oder vielmehr Polizeiverfahren gegen Sklaven und geringe Leute neben jenem foermlichen zu dulden.

So leid es mir thuet, das Sie von Ihrer Frau verlasen worden sind, muß ich doch so freindlich sein und anfragen, ob Sie nicht vielleicht Kleider zum Ausbessern haben. Ohne Frau reißen oft leichter Knöpfe und Hosen. Ich bin Ihnen zwar nicht persönlich bekannt, aber dennoch Schneider von Profession, habe mich aber nebenbei immer mit dem Kriminal befaßt.

Die Umgestaltung des Kriminal- wie des Zivilprozesses stand in Verbindung mit einer allgemeinen Anordnung hinsichtlich der Uebertragung der Amtsgewalt auf Stellvertreter oder Nachfolger. Hatte dem Koenig die Ernennung von Stellvertretern unbeschraenkt frei, aber nie fuer ihn ein Zwang dazu bestanden, so haben die Konsuln das Recht der Gewaltuebertragung in wesentlich anderer Weise geuebt.