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Aktualisiert: 3. Juni 2025


Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten hinsichtlich dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen Rechtsfolgen, welche solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen Tätigkeit des Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder sonstigen Vertragsverhältnis zur Firma eines Stiftungsbetriebes nach sich ziehen, gleichgültig, ob der dieses Verhältnis regelnde Vertrag auf denselben oder auf einen anderen Stiftungsbetrieb Bezug hat.

wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit wobei der Charakter des Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung =innerhalb eines Jahres= ausdrückliche Verwarnung derselben Person seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung unter Androhung der Entlassung vorhergegangen ist;

Dieses Jahr fand der Hofball früher statt als sonst: schon Ende November eine Maßnahme, die, wie man hörte, auf Wünsche innerhalb des Großherzoglichen Hauses zurückzuführen war. Herr von Bühl zu Bühl beklagte bitter diese Überstürzung, welche ihn und seine Unterbeamten zwänge, die Vorbereitungen zu der wichtigsten höfischen Festlichkeit über das Knie zu brechen, namentlich die Ausbesserungen, deren die Festräume des Alten Schlosses so dringend bedürftig waren. Aber der Wunsch des betreffenden Mitgliedes der Allerhöchsten Familie hatte die Unterstützung des Herrn von Knobelsdorff gehabt, und der Hofmarschall mußte sich fügen. So aber kam es, daß die Gemüter kaum Zeit hatten, sich auf das, was eigentlich an dem Abend Ereignis war, und wogegen der ungewöhnliche Zeitpunkt gleich nichts erschien, genügend vorzubereiten: ja, als der »Eilbote« die Kunde von der Kartenabgabe und Einladung in fetten Lettern verbreitete nicht ohne in etwas kleinerem Druck, doch in warmen Worten seinem Vergnügen darüber Ausdruck zu geben und Spoelmanns Tochter bei Hofe willkommen zu heißen

Das heilige Abendmahl war zwar nicht, wie in England, zu einem bürgerlichen Prüfstein herabgewürdigt worden; aber es konnte Niemand ein Amt bekleiden, im Parlament sitzen, oder nur an der Wahl eines Mitgliedes theilnehmen, ohne an Eidesstatt eine Erklärung zu unterschreiben, welche in den stärksten Ausdrücken die Grundsätze der Papisten wie der Covenanters verdammte. Aug. 1560 u. 15.

Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber in derselben Form, in welcher sie nach den Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und den jeweils getroffenen handelsgerichtlichen Anordnungen ihre Firma zu vertreten legitimiert ist für die Dauer eines solchen Provisoriums alle Rechte der Stiftungsverwaltung auszuüben befugt sein und zwar nach Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im Falle von Stimmengleichheit nach dem Votum des der Funktionsdauer nach ältesten Mitgliedes, jedoch unter der Einschränkung, daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50 bezeichnete Höhe erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B außerhalb der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht werden dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in Fortsetzung von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche Stiftungsverwaltung übernommen hatte.

Das war ein kurzer Toast, aber ein guter, und alle wunderten sich, daß er ihn so zustande gebracht hatte; Brüning nannte ihn sogar einen Beweis für "die unvermutet glänzende Rednergabe unseres lieben Mitgliedes Franz Felder".

Windt erhob das große wichtige Bedenken, ob es besser sei, daß Doorwerth bei einem doch immer möglichen Ueberzug dieser Gegend durch die französische Armee Eigenthum eines feindlichen Offiziers sei, Mitgliedes der holländischen Ritterschaft und Oberamtmannes im Haag; oder Eigenthum einer jetzt in der freien Stadt Hamburg lebenden Gräfin, die dem neutralen dänischen Reiche angehöre?

Wort des Tages

araks

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