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Aktualisiert: 14. Juni 2025


Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote, die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung und Sicherheit« kürzlich in rascher Aufeinanderfolge hier in Jena ergangen sind, nicht den Gegenstand meiner Rede bilden sollen, sondern nur den Anstoß zur heutigen Versammlung gegeben haben, ist Ihnen schon durch die Benennung des Themas, in den Worten »Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen« genügend erkennbar gemacht.

Allerdings wurden dabei »die äußeren Formen der Selbständigkeit gewahrt«, aber das Großherzogtum »hat sich während der Dauer des Vertrages jeder materiellen Autonomie begeben, kann nur noch eine großmütige Berücksichtigung seiner Wünsche in billigen Anspruch nehmen und ist deshalb seiner endlichen Mediatisierung um einen bedeutenden Schritt näher gerücktSolcher Schwäche gegenüber sind die Verbündeten entschlossen, »keine willenlose Hingebung zu zeigen, keine nicht aus dem eigenen Bedürfnis hervorgegangene Handelsgesetzgebung« anzunehmen. »Das Wesentliche des Kasseler Vertrages liegt in der Vereinigung selbst, in dem für sechs Jahre begründeten *non plus ultra* . Das Wesentliche liegt ferner in dem durch diese sechsjährige engere Verbindung begründeten Ablehnungsmotive von Ansinnungen mancher Art, denen, wenn sie von übermächtiger Seite ausgehen, der Einzelne und Schwächere nicht viel mehr als die Bitte um Schonung entgegenzusetzen hatDas Wesentliche liegt endlich in der Aussicht, zu einer Verbindung mit anderen Staaten »mit Ehren gelangen zu können«. Bayern und Preußen haben dasselbe, ja ein größeres Bedürfnis nach einer Annäherung an die Vereinsstaaten als diese selbst; daher muß der Verein die Verbindungsstraßen zwischen Bayern und Preußen fest in der Hand halten, ihre freie Benutzung nur kraft gemeinsamen Beschlusses bewilligen.

Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich bereit, diese Behauptung vor jedem Forum zu vertreten jetzt öffentlich: Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden, ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war, sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf Gesetzesbeugung;

Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung meiner im Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere guten Gesetze, unsere gute Rechtslage gegeben zu haben und meine, daß mir jetzt nur noch übrig bleibt, aus dem Gesagten die Folgerungen zu ziehen in bezug auf die aktuelle Frage, die uns heute beschäftigt, die tatsächliche Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum.

»Oh, da bestand keine Gefahr. Der Geschmack des Herrn ist schwer zu befriedigen, er hat es gezeigt. Seine Bedürfnisse haben immer das Gegenstück zu jenem Mangel an Wahl gebildet, den Prinz Lambert zeit seines Lebens an den Tag gelegt hat. Er hat sich spät zur Ehe entschlossen. Man hatte die Hoffnung auf direkte Nachkommenschaft nachgerade aufgegeben. Man bequemte sich wohl oder übel, in dem Prinzen Lambert, über dessen ... Indisponiertheit wir einig sein werden, den Thronerben zu sehen. Da, wenige Wochen nach seiner Thronbesteigung lernt Johann Albrecht die Prinzessin Dorothea kennen, er ruft aus: Diese oder keine! und das Großherzogtum hat eine Landesmutter. Exzellenz erwähnten der bedenklichen Mienen, die entstanden, als die Ziffer der Mitgift bekannt wurde Sie erwähnten nicht des Jubels, der gleichwohl herrschte. Eine arme Prinzessin, allerdings. Aber ist die Schönheit, solche Schönheit, eine beglückende Macht nicht? Unvergeßlich ihr Einzug! Sie war geliebt, als ihr erstes Lächeln über das schauende Volk hinflog. Exzellenz müssen mir gestatten, mich wieder einmal zu dem Glauben an den Idealismus des Volkes zu bekennen. Das Volk will sein Bestes, sein Höheres, seinen Traum, will irgend etwas wie seine Seele in seinen Fürsten dargestellt sehen nicht seinen Geldbeutel. Den zu repräsentieren sind andere Leute da

Dann könnte er, der eigenen Sache dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen stehen, ein Vorbild geben. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen. Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November 1900 . Geehrte Versammlung!

»Jedermann im Großherzogtum«, antwortete Doktor Sammet, »hat das Recht zu arbeitenAber dann sagte er noch mehr, setzte beschwerlich an, ließ ein paar zögernde Vorlaute vernehmen, indem er auf eine linkisch-leidenschaftliche Art seinen Ellenbogen wie einen kurzen Flügel bewegte, und fügte mit gedämpfter, aber innerlich eifriger und bedrängter Stimme hinzu: »Kein gleichstellendes Prinzip, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf, wird je verhindern können, daß sich inmitten des gemeinsamen Lebens Ausnahmen und Sonderformen erhalten, die in einem erhabenen oder anrüchigen Sinne vor der bürgerlichen Norm ausgezeichnet sind.

Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung von Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im Großherzogtum oder außerhalb desselben ihren Sitz haben. Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen, welche statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden sind.

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araks

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