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Ihn wurmte die kindliche Unmündigkeit dieser Geschäftswelt, die so gar nichts tat, um sich das Joch einer widersinnigen Handelsgesetzgebung vom Nacken zu schütteln. Schon seit Jahren trug er sich mit dem Gedanken eines Bundes der deutschen Fabrikanten zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen.

Allerdings wurden dabei »die äußeren Formen der Selbständigkeit gewahrt«, aber das Großherzogtum »hat sich während der Dauer des Vertrages jeder materiellen Autonomie begeben, kann nur noch eine großmütige Berücksichtigung seiner Wünsche in billigen Anspruch nehmen und ist deshalb seiner endlichen Mediatisierung um einen bedeutenden Schritt näher gerücktSolcher Schwäche gegenüber sind die Verbündeten entschlossen, »keine willenlose Hingebung zu zeigen, keine nicht aus dem eigenen Bedürfnis hervorgegangene Handelsgesetzgebung« anzunehmen. »Das Wesentliche des Kasseler Vertrages liegt in der Vereinigung selbst, in dem für sechs Jahre begründeten *non plus ultra* . Das Wesentliche liegt ferner in dem durch diese sechsjährige engere Verbindung begründeten Ablehnungsmotive von Ansinnungen mancher Art, denen, wenn sie von übermächtiger Seite ausgehen, der Einzelne und Schwächere nicht viel mehr als die Bitte um Schonung entgegenzusetzen hatDas Wesentliche liegt endlich in der Aussicht, zu einer Verbindung mit anderen Staaten »mit Ehren gelangen zu können«. Bayern und Preußen haben dasselbe, ja ein größeres Bedürfnis nach einer Annäherung an die Vereinsstaaten als diese selbst; daher muß der Verein die Verbindungsstraßen zwischen Bayern und Preußen fest in der Hand halten, ihre freie Benutzung nur kraft gemeinsamen Beschlusses bewilligen.