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Aktualisiert: 11. Juli 2025
Der Richterschaft erschien es nicht angemessen, Lux auf so geringe Verdachtspunkte hin gefangen zu nehmen, auch deshalb zur Nachsicht geneigt, weil Lux sich der Gunst des Bischofs erfreute, und so wurde ihr nur mitgeteilt, daß sie bis auf weiteres ihre Wohnung nicht verlassen und einer Vorladung vor Gericht sich gewärtig halten solle.
Und diese Klärung brachte der nächste Morgen mit einem Schreiben des Nachbargerichts inhaltlich der Anzeige, daß vor jenem Gericht ein Bürger von dort angegeben habe, in fraglicher Nacht im Walde auf der Bergstraße gegen Mitternacht einem höchst verdächtigen Manne begegnet zu sein.
Der Kaufmann aber solle zur Strafe für seine leichtsinnige Wette und Andern zur Abschreckung auf Lebenszeit in's Gefängniß gesetzt werden. Ueber den leichtsinnigen Mann hatte das Gericht ein angemessenes Urtheil gesprochen, allein der schuldlosen Frau fügte das weltliche Gesetz schweres Unrecht zu. Dem Grafen wurde das Vermögen des reichen Kaufherrn zuerkannt.
Loßenwerder zuckte zusammen als ob er einen Schlag bekommen, und wandte sich noch einmal, wie Hülfe suchend, an Herrn Dollinger, aber ein Blick auf diesen überzeugte ihn, daß er schon nicht mehr helfen könne, wo das Gericht die Sache in die Hand genommen, und sein Gesicht in den Händen bergend, folgte er dem Gerichtsdiener fast willenlos hinaus.
Ob er sich da nicht einer Unehrlichkeit schuldig gemacht habe? Er möge mit sich selber darüber ins Gericht gehen, denn hören wolle sie jetzt nichts mehr, heute nichts mehr. »Nur so viel,« und sie beugte sich mit großaufgeschlagenen Augen näher zu ihm, »ehrlich will ich dich wieder haben, ehrlich vor allem.« Sie endete mit einem Lächeln und nickte ihm lächelnd zu.
Dies waren, als sie den Streit um den Mörser führen mußte, die bedeutsamsten und schmerzhaftesten Tage ihres Lebens, da sie mit ihrem tiefen Verstande die Dinge und besonders das Erscheinen vor Gericht um solch zarter Sache willen viel lebendiger begriff und empfand als andere leichtere Leute. Doch erstritt sie den Sieg und behielt den Mörser.
Diederich widersprach; er kenne die Verhältnisse, der verstorbene Onkel habe mit Zichorie noch viel mehr verdient, als man glaube. Er behauptete es so lange, bis der Assessor ihm verhieß, er werde durch das Gericht in Magdeburg die Wahrheit in Erfahrung bringen. Darauf schwieg Diederich, zufriedengestellt.
Erlauchte Frau, erlaubt! Tolldreist und Tor! König. Was ist? Gertrude, wie? Verweigerst du die Hand dem Manne, dem Gott und Gericht! Ist das der volle Dank? Beginnt der Unfried, eh' ich noch geschieden? Gib deine Schrift! Bancbanus, gib die Vollmacht! Vor weiterm will ich wohl mein Land bewahren! Die Königinnen saßen sonst am Kunkel, Solang ihr Mann im Feld. Bancbanus, gib!
Pentakosiome- mindestens |Reiter | | |Archonten dimnoi 500 | | | |u. Schatz- „Fünfhundert | | | |meister- scheffelmänner“ | | |Niedere |stellen | |Teilnahme |Beamten- Hippeis 300 |und |an Volks- |stellen „Ritter“ | |versamml. | |u. Gericht | Zeugitai 200 Schwer- | | „Gespannsleute“ bewaffnete | | | Thetes unter 200 Leicht- | „Lohnarbeiter“ bewaffnete |
Aladin. Vier Mann Wache mit Pfeilen. Vorige. Aladin. Fremdling! Der Herrscher wird in diesem Augenblicke hier erscheinen, um öffentliches Gericht zu halten, und bei dieser Gelegenheit will er dich bewillkommen und deine Bitten hören. Eduard. Nimm meinen Dank für deine Botschaft. Aladin.
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