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Aktualisiert: 27. Juni 2025
Dies abzustellen, gehn wir dringend an Eu'r gnädig Selbst, das höchste Regiment Von diesem Eurem Land auf Euch zu laden, Nicht als Protektor, Anwalt, Stellvertreter, Noch dienender Verwalter fremden Guts, Nein, als der Folge nach, von Glied zu Glied, Eu'r Erbrecht, Euer Reich, Eu'r Eigentum.
Aber er fand nichts als Armut, denn er selbst verdiente nichts mehr, und Kaspars schläfrige Bemühungen reichten nicht hin, sie beide zu ernähren. Im Suchen größerer Schätze verschwand nicht nur das gefundene Gold, sondern allmählich auch das ganze Eigentum der Junggesellen.
Als Rechtsgrund desselben gilt nicht etwa das Recht des Staerkeren, sondern man betrachtet vielmehr alles Eigentum als dem einzelnen Buerger von der Gemeinde zu ausschliesslichem Haben und Nutzen zugeteilt, weshalb auch nur der Buerger und wen die Gemeinde in dieser Beziehung dem Buerger gleich achtet, faehig ist, Eigentum zu haben.
Nun ist aber das Privateigentum nichts anderes als der Vermittler dieser freien Verfügung. Für den sozialen Organismus kommt in Ansehung des Eigentums gar nichts anderes in Betracht, als daß der Eigentümer das Recht hat, über das Eigentum aus seiner freien Initiative heraus zu verfügen.
Außerdem war sie gerade in bezug auf die Fragen der Umwandlung von privatem in öffentliches Eigentum in ihren Entschlüssen nicht frei.
Benedix öffnete getrost das Wanderbündel, worin er seine Papiere verwahrt hatte. Doch wie er darin umhersuchte, klang es wie Gold. Alsbald griffen die Häscher danach und zogen den schweren Säckel heraus, den der erfreute Jude auch sogleich als sein Eigentum erkannte.
Die Gestalt Olivias, die Stimme, der Schritt, der Blick, das Lächeln: alles das war ihm einst wie ein Eigentum gewesen, Frucht seiner Mühe, Lohn seiner Entbehrung, Ausgleich seiner trüben Erfahrung; ihm beschieden, weil zu tiefst nur von ihm erkannt. Für ihn gemacht, für ihn lebendig, weil er den magischen Schlüssel dazu besaß, das Wesen zu begreifen glaubte.
Von nun an betrachtete er das Fräulein ganz und gar als sein Eigentum und verführte sie zu Handlungen der raffiniertesten Sinnlichkeit, wobei er sich jedoch stets sehr geschickt in ein heiliges Gewand zu kleiden wusste. Was er alles vornahm hier zu erzählen, ist nicht tunlich.
Dem berühmten und berüchtigten Ausspruch =Proudhons= »Eigentum ist Diebstahl« liegt insofern ein sehr berechtigter Gedanke zu Grunde, als nur der durch eigne Arbeit erworbene Besitz rechtmässiges Eigentum genannt werden kann, während der ohne eigne Bemühung ererbte Besitz sehr wohl als eine Art von Diebstahl an dem Vermögen oder an der Arbeitskraft der Gesamtheit betrachtet werden kann.
Man traut ihnen außerordentliche Zauberkräfte zu und fürchtet sich deshalb vor der Berührung mit ihren Personen oder ihrem Eigentum, während man anderseits von diesen Berührungen die wohltätigste Wirkung erwartet. Dies scheint ein zweiter besonders greller Widerspruch zu sein; allein wir haben bereits erfahren, daß er nur scheinbar ist.
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