Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 4. Juni 2025
Gegen das militaerische Imperium, das heisst gegen das der Diktatoren durchaus und gegen das der Konsuln ausserhalb der Stadt, vermochte die tribunizische Gewalt nichts; der buergerlichen ordentlichen Amtsgewalt aber, wie die Konsuln sie uebten, trat die tribunizische unabhaengig gegenueber, ohne dass doch eine Teilung der Gewalten stattgefunden haette.
Dass organische und auf die Dauer wirksame Bestimmungen nur unter der Herrschaft der buergerlichen Gewalt getroffen werden konnte, lag nicht im Buchstaben, aber im Geiste der Verfassung; es kam freilich vor, dass gelegentlich diesem zuwider der Feldherr seine Mannschaft im Lager zur Buergerversammlung berief und rechtlich nichtig war ein solcher Beschluss nicht, allein die Sitte missbilligte dieses Verfahren und es unterblieb bald, als waere es verboten.
Maerz abgeschafft, dagegen der zunaechst fuer den Amtswechsel der hoechsten Magistrate festgestellte und infolgedessen laengst im buergerlichen Leben ueberwiegende Termin des 1. Januar auch als Kalenderepoche fuer den Jahreswechsel angenommen ward. Beide Aenderungen traten mit dem 1.
Die Stellung der Schutzbefohlenen aenderte sich natuerlich dahin, dass die Freigelassenen und die Klienten eines jeden Schutzherrn um seinetwillen in der ganzen Gemeinde geduldet wurden; zwar blieben sie zunaechst angewiesen auf den Schutz derjenigen Familie, der sie angehoerten, aber es lag doch auch in der Sache, dass von dem Gottesdienst und den Festlichkeiten der Gemeinde die Schutzbefohlenen der Gemeindeglieder nicht gaenzlich ausgeschlossen werden konnten, wenn auch die eigentlichen buergerlichen Rechte wie die eigentlichen buergerlichen Lasten selbstverstaendlich dieselben nicht trafen.
Bisher hatte in Rom die Kenntnis des Griechischen im buergerlichen und geselligen Leben so wenig einen Vorzug gegeben, wie etwa heutzutage in einem Dorfe der deutschen Schweiz die Kenntnis des Franzoesischen ihn gibt; und die aeltesten Schreiber griechischer Chroniken mochten unter den uebrigen Senatoren stehen wie in den holsteinischen Marschen der Bauer, welcher studiert hat und des Abends, wenn er vom Pfluge nach Hause kommt, den Virgilius vom Schranke nimmt.
Die Gemeindemacht aber kam in Gemaessheit der Zenturienordnung jetzt an diejenige Klasse, welche seit der Servianischen Reform des Heer- und Steuerwesens vorzugsweise die buergerlichen Lasten trug, an die Ansaessigen, und zwar vorzugsweise weder an die grossen Gutsbesitzer noch an die Instenleute, sondern an den mittleren Bauernstand, wobei die Aelteren noch insofern bevorzugt waren, als sie, obgleich minder zahlreich, doch ebensoviel Stimmabteilungen innehatten wie die Jugend.
Dass die Bestimmung zu Gunsten der freien Tageloehner ihren Zweck: der Gross- und Sklavenwirtschaft zu steuern und den freien Proletariern wenigstens einen Teil der Arbeit zu sichern, unmoeglich erreichen konnte, leuchtet ein; aber hier konnte auch die Gesetzgebung nicht helfen, ohne an den Fundamenten der buergerlichen Ordnung jener Zeit in einer Weise zu ruetteln, die ueber den Horizont derselben weit hinausging.
Bei den buergerlichen Aemtern ward zunaechst und vor allem die Wiederwahl zu den hoechsten Gemeindestellen beschraenkt. Es war dies allerdings notwendig, wenn das Jahrkoenigtum nicht ein leerer Name werden sollte; und schon in der vorigen Periode war die abermalige Wahl zum Konsulat erst nach Ablauf von zehn Jahren gestattet und die zur Zensur ueberhaupt untersagt worden.
Indes wenn es nur wahrscheinlich bleibt, dass Caesar nicht in dem Sinne als Welteroberer bezeichnet werden darf wie Alexander und Napoleon, so ist das vollkommen gewiss, dass er seine neue Monarchie nicht zunaechst auf die Armee zu stuetzen, ueberhaupt nicht die militaerische Gewalt ueber die buergerliche zu setzen, sondern sie dem buergerlichen Gemeinwesen ein- und soweit moeglich unterzuordnen gedachte.
Im Jahre 309 wurde durch das Canuleische Plebiszit verordnet, dass die Ehe zwischen Adligen und Buergerlichen als eine rechte roemische gelten und die daraus erzeugten Kinder dem Stande des Vaters folgen sollten.
Wort des Tages
Andere suchen