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Aktualisiert: 20. Mai 2025


Natürlich war man unter solchen Umständen auch in Hessen in der Verfolgung der Hexen nicht träge. Die Verdächtigten wurden eingezogen, »ad bancum geführt«, wurden »in banco gefragt« und mussten »güt- und peinlich« bekennen. Die Folter wurde zuweilen in entsetzlicher Weise angewendet.

Sept. jüngst bereits zu entrichten gewesenen ersten #Termins# von Fünfzig Tausend Gulden Holländisch ausgezahlt und von Uns, #reservatis reservandis#, und mit dem ausdrücklichen Beifügen in Empfang genommen worden, daß dadurch an Unsern Gerechtsamen und Forderungen nichts #praejudic#irliches eingeräumet sein soll, die gedachte #Cession# Unsrer Herrlichkeit #Doorwerth# und übriger in der Provinz #Geldern# belegenen Güter auch von selbst wegfallen würde, falls gedachter Unser Herr Enkel die eingegangenen Bedingungen zu erfüllen außer Stande sein oder an dem völligen Abschluß des Vergleichs selbst sich in der Folge sonstige Hindernisse ergeben sollten; in welchen unverhofften Fällen Wir Uns jedoch verpflichtet achten, demselben diese einstweilen ausgezahlte #Summe# der Zwanzig Tausend Mark Hamburger #Banco#, nach desfalls zu nehmender Abrede, zurückzuzahlen oder Uns an Unseren aus den Gräflich #Aldenburg#ischen in Deutschland belegenen Gütern zu beziehenden #Aliment-# und Jahresgeldern #successive# kürzen zu lassen.

Des Großen Mogols sein Bildnis mit der Kette war fort, die tausend Speziesdukaten, welche mir seine Liebste verehrt hatte, waren fort, mein ander gut Geld benebst den Dukatens, so ich mir zu Amsterdam in Banco zahlen ließ, war fort, mein schön verschammeriertes Kleid, worinnen die Standesperson von Schelmuffsky sich fast in der ganzen Welt sehr artig aufgeführt hatte, war fort.

Für zwanzigtausend Mark Hamburger #Banco,# welche Uns von Seiten Unsers ältesten Herrn Enkels, des Grafen #Wilhelm Gustav Friedrich,# Grafen zu Varel, In- und Kniphausen, Herrn zu Rhoon und Pendrecht u.

Die Sache steht so, erwiederte Melchers: die an Ihre Excellenz die Frau Reichsgräfin zu zahlende Summe beträgt einhundertundfünfzigtausend Gulden, davon sollen im ersten Termine acht Wochen nach Unterzeichnung und Austausch der Contracte, fünfzigtausend Gulden angezahlt werden, mit Ingebriff der bereits angezahlten zwanzigtausend Mark Hamburger Banco.

Mir leuchtet der zwar jetzt von mir vorgetragene, aber von Ihnen entworfene Plan und Modus durchaus nicht ein, und ich würde meiner gnädigsten Gebieterin ebenso wenig anrathen können, die von Ihnen, Herr Hofrath, so eben angeführten Stellen wörtlich in den Vergleichs-Vertrag aufzunehmen, bevor nicht wirklich statt der nur erst angezahlten zwanzigtausend Mark Hamburger Banco die erstbedungene Zahlung von fünfzigtausend Gulden völlig und baar entrichtet worden ist; denn die Hauptfrage bei diesem Geschäft bleibt doch immer die: Kann des gnädigen Herrn Grafen Excellenz zahlen oder kann Hochderselbe nicht zahlen?

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