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Aktualisiert: 5. Juni 2025


Auch sei zu befürchten, daß die §§ 110, 130, 131 und 360 Ziffer 11 des Reichsstrafgesetzbuches durch die Abhaltung des Kongresses verletzt würden. Eine Beschwerde gegen dieses merkwürdige Verbot wurde nicht erhoben, weil der Ausschuß sofort den Kongreß nach Eisenach einberief. Nun glaubte der Leipziger Polizeidirektor Rüder hinter dem Nürnberger Kommissar nicht zurückgehen zu sollen.

Schöpfte der Unglückliche nicht daraus den Trost, der Vater habe ihn noch bei Lebzeiten nicht für seinen absichtlichen Mörder gehalten? Am ersten Montage des Septembers 185... wurde Nro. 110 unvermuthet ins Besuchzimmer abgeholt. Er schrak ganz zusammen und die Kniee zitterten ihm, als er durch die kühlen Gange geführt wurde und erinnerte sich, auf diesem Wege sei er in die Anstalt hereingekommen.

Nro. 110 eilt durch den Gang die Treppe hinab in den Hof. Eine frische Morgenluft weht von den Hügeln herüber, dessen Bäume mit ihren vielfarbigen Blättern, dessen Weinberge und blumenlose Wiesen ihn an die Herbstmorgen auf dem Lande mahnen.

Das "Grabhemd" auf dem Kopfe tritt Numero 110 in die Schulstube und in seinen besondern Verschlag, hängt die Nummer auf, läßt sich einschließen, setzt sich und harrt mit stiller Sehnsucht, bis der Aufseher commandirt: "Kappen herunter!"

Ferner dürften die andern Organe, Stiftungskommissar und Vorstände der Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der Stiftung, sondern höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der Stiftungsverwaltung, eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre, einer Behörde in Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten Charakters nebenzuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110 nicht enthalten.

Die Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen HR. I 2 n. 98 , in London aber nicht vor Nov. 30 HR. I 3 n. 68 . Nun hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, daß der Beschluß von 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart der hansischen Ratssendeboten gefaßt sein könne. Aus der Fassung der Urkunde folgt aber, daß dies dennoch der Fall war.

Der Lehrer verschwindet, die Schüler setzen das "Grabhemd" wiederum auf, die Aufseher öffnen einen Verschlag nach dem Andern in der Ordnung, daß kein Gefangener dem Andern auf dem Fuße folgt oder gar entgegenläuft, Einer nach dem Andern steuert der Thüre zu, welche in seinen Flügel führt und nach wenigen Minuten steht Nro. 110 wiederum vor der Hobelbank.

Jetzt kamen nach langen Leidenstagen die Freudentage, welche bis an sein Ende währten; den Wunderring aber erhielt er nicht wieder, auch hat ihn nachmals keines Menschen Auge mehr gesehen. Anm. zu Märchen 1, die Goldspinnerinnen, S. 11. Anm. zu S. 110. im Märchen 8. Das Glücksei.

Nro. 110 hat Fenster und Thüre offengelassen, die Zelle ist vollständig gelüftet, er schlägt die Thüre zu und geht daran, den Boden zu reinigen, der aus Ziegelplatten besteht.

Nro. 110 eilt in den bereits offenstehenden, für ihn bestimmten Spazierhof, dessen eine Mauer mit einem ziemlich langen Regendache von Eisen, dessen beide Mauern an ihrer Mündung durch ein hohes eisernes Gitter verbunden sind und dessen Boden mit gelblichem Sande aufgefüllt ist.

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