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So war unter anderen der Entwurf eines Gerichtsverfassungsgesetzes, einer Straf- und einer Zivilprozeßordnung vorgelegt worden und ein Gesetzentwurf über den Landsturm, zu dem später Liebknecht und Hasselmann das Wort nahmen. Selbstverständlich wurde wieder der Antrag auf unsere Beurlaubung aus der Haft während der Dauer der Session eingebracht, der diesmal Hasenclever, Most und mich umfaßte.

Man fand, daß sie zu selten das Wort ergriffen und dann nicht scharf genug geredet hatten. Der Unmut darüber kam auch mehrfach in der Parteipresse zum Ausdruck. Liebknecht wohnte keiner Sitzung mehr bei, da die Session kurz nach seiner Freilassung geschlossen wurde. Ich erhielt von den verschiedensten Seiten Zuschriften, worin die Verfasser sich über die Haltung der Parlamentsgenossen beklagten.

Der Antrag, in dessen Beratung das Haus sofort eintrat, war lächerlich. War, wie das Haus wiederholt und zuletzt erst am 21. November entschieden hatte, der Artikel 31 der Verfassung auf die Strafhaft von Abgeordneten nicht anwendbar, dann hatten die zuständigen Behörden auch das unbestreitbare Recht, einen Abgeordneten während der Session in Strafhaft zu nehmen.

In der Rede, mit der Liebknecht den Antrag begründete, kam er auf die Vorgänge zu sprechen, die 1865 zu seiner Ausweisung aus Preußen und Herbst 1866 zu seiner Verurteilung wegen Bannbruch führten. Natürlich wurden die Anträge abgelehnt. Die Session ging bereits am 26. November zu Ende.

Um neun Uhr, ehe der Vater in die Session ginge, hatte Martiniz kommen wollen, um mit ihm zu sprechen; es war ein Viertel, er kam noch nicht. Daß der Vater ihn erwarten würde, wußte sie wohl; denn der Graf hatte sich anmelden lassen; aber sie fürchtete, der Präsident möchte übler Laune werden, wenn er so lange warten müsse.

Als dann die Session des Reichstags begann, machte ich den Versuch, von der sächsischen Regierung für die Teilnahme an dessen Sitzungen Urlaub zu erhalten. Wie ich vorausgesehen, ohne Erfolg. Nunmehr stellte Schraps, unterstützt von einer Anzahl liberaler Abgeordneter, den Antrag, mich für die Dauer der Session aus der Strafhaft zu entlassen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

In einem konstitutionellen Staate sollte es eine selbstverständliche Sache sein, daß ein Abgeordneter, der in Strafhaft sich befindet, bei Beginn einer Session sofort aus der Haft entlassen wird, um seine Pflichten als Abgeordneter erfüllen zu können. Davon will man in Deutschland nichts wissen.

December war zur Verhandlung anberaumt und schon Befehl gegeben, daß Westminster mit Sitzen und Behängen versehen werden sollte. In Folge der Prorogation aber wurde dieser Prozeß auf unbestimmte Zeit vertagt und Stamford erlangte bald seine Freiheit wieder. Außerdem waren beim Schlusse der Session noch drei andere hochangesehene Whigs in Haft.

Jahre eingeführt werden. Für diesen Antrag stimmten nur die Antragsteller. Diese Abstimmungen gaben kein erhebendes Bild von der Tätigkeit der sozialdemokratischen Abgeordneten. Eine zweite für die Arbeiterklasse wichtige Vorlage war eine Novelle zur Gewerbeordnung, die in etwas abgeänderter Form die Vorlage aus der vorigen Session wiederbrachte.

Nachdem Liebknecht und ich im Dezember abgereist seien, sei die Polizei zu ihr gekommen und habe ihr heftige Vorwürfe gemacht, daß sie uns Wohnung gegeben habe. Wir waren in jener Session auf Schritt und Tritt durch Geheimpolizisten überwacht worden, als seien wir Verbrecher. Wie uns erging es den Polen.