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Geradezu wohltuend aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des Verfassungsstaates, des Rechtsstaates, alle diese Verhandlungen durchdringt wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland eine ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im »Fürstenhaus« zu Weimar Regierung und Abgeordnete darüber diskutieren: wie man der Polizei die ihr unentbehrliche Macht sichern könne, ohne der Idee des Verfassungsstaates etwas zu vergeben ohne einen Rückschritt nach dem Polizeistaat hin befürchten zu müssen.

An den Fragen dieser Art sind aber alle gleichmäßig interessiert, nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, sondern ebensosehr auch die Konservativen soweit sie wirklich »Konservative« sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges Ideal der reine Polizeistaat ist.

Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das Odium wieder beseitigt werden, das auf Land und Personen gefallen ist durch Verbreitung des falschen Glaubens: im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat zurückrevidiert worden.

Die bewußten Verbote berühren daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die Frage des verfassungsmäßigen Rechtes aller Bürger in unserem Lande, die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber der Polizeigewalt und damit in bezug auf den Charakter unseres ganzen Staatswesens die Frage: Rechtsstaat oder Polizeistaat?

"Was hat der Spaniol von Zukunft oder Kuhzunft oder Vernunft und Recht, Polizeistaat und Budget geredet?" gähnt das schlaftrunkene Murmelthier.

Es ist Caesars Werk, dass der roemische Militaerstaat erst nach mehreren Jahrhunderten zum Polizeistaat ward und dass die roemischen Imperatoren, wie wenig sie sonst auch dem grossen Begruender ihrer Herrschaft glichen, doch den Soldaten wesentlich nicht gegen den Buerger verwandten, sondern gegen den Feind, und Nation und Armee beide zu hoch achteten, um diese zum Konstabler ueber jene zu setzen. ^17 An die Ernennung eines Teiles der Kriegstribune durch die Buergerschaft hat Caesar, auch hierin Demokrat, nicht geruehrt.

Bei weitem beschraenkter noch war die Gemeinde hinsichtlich der Eigentums- und, was damit mehr zusammenfiel als zusammenhing, der Familienrechte; in Rom wurde nicht, wie in dem lykurgischen Polizeistaat, das Haus geradezu vernichtet und die Gemeinde auf dessen Kosten gross gemacht.