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Die Bürger dieses Landes hätten dann, theoretisch das denkbar beste Recht, praktisch aber wären sie dabei, der Polizeigewalt gegenüber, rechtlos. Aber gerade diese Behauptung: daß durch das Gesetz die Zuständigkeit der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich stutzig gemacht, als ich daran ging, seinen Text mir genau anzusehen und seinen inneren Aufbau mir klar zu machen.

Aber statt dem unterdrückten Recht seine hilfreiche Stimme zu leihen, suchte er Selbstgenuß in der schönen Kunst; ohne Herz für die Leiden des Vaterlandes, das in den Fesseln feudaler Barbarei oder moderner Polizeigewalt lag und in unzählige Herrschaften zerstückt das Schlachtfeld Europas bildete, vergnügte er sich als Höfling in Weimar und weder die Thaten Friedrichs des Großen noch die Unmacht des heiligen römischen Reichs deutscher Nation erregten ihn zu Begeisterung oder Unwillen.

So paradox es im Augenblick vielen klingen mag das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird dahin gehen: daß kein Land in Deutschland in bezug auf die politischen Rechte der Bürger und auf gute gesetzliche Umgrenzung der Polizeigewalt einer besseren Rechtslage sich erfreut, als nach den jetzt geltenden Gesetzen das Großherzogtum Sachsen wenn nur diese Gesetze richtig, d. h. dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, angewandt werden;

Die bewußten Verbote berühren daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die Frage des verfassungsmäßigen Rechtes aller Bürger in unserem Lande, die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber der Polizeigewalt und damit in bezug auf den Charakter unseres ganzen Staatswesens die Frage: Rechtsstaat oder Polizeistaat?

Das ist nur dann möglich, wenn eine wirksame Polizeigewalt im Lande existiert. Der erste Irrtum, mit dem wir uns befassen müssen, ist die übertriebene Vorstellung des Auslandes von dem Begriff der Inflation und ihren Wirkungen. Ein schwerwiegender volkswirtschaftlicher Irrtum! Anders liegt es aber für ein Land mit passiver Zahlungsbilanz.

Sie soll wahrlich die Thätigkeit unseres democratischen Comités nicht desavouiren, und sie soll uns nur davor schützen, daß wir durch einen rohen Eingriff der Polizeigewalt in unserer Wirksamkeit gehemmt und unterbrochen werden, bevor dieselbe ihre Früchte getragen hat.“

Und der Pastor war die einzige Behörde, mit der man in Berührung kam; der Amtmann, der die Polizeigewalt ausübte, wohnte weit entfernt und wurde bei Rechtssachen nie bemüht; die machte man vielmehr unter einander ab, mit einigen dänischen Küssen oder einem Schoppen Branntwein.