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Allein die Beschwerden dieser Bundes- oder Untertanengemeinden, dass Rom die in Kraft stehenden Abmachungen nicht einhalte, konnten doch nicht, wie die Klagen der durch das Teilungsamt verletzten roemischen Buerger, einfach beiseite gelegt werden.

Mag man nun auch die Zunahme durch den Ueberschuss der Geborenen ueber die Gestorbenen, durch Einwanderungen und Freilassungen noch so reichlich in Anschlag bringen, so ist es doch schlechterdings unmoeglich, mit den engen Grenzen eines Gebiets von schwerlich 30 Quadratmeilen die ueberlieferten Zensuszahlen in Uebereinstimmung zu bringen, nach denen die Zahl der waffenfaehigen roemischen Buerger in der zweiten Haelfte des dritten Jahrhunderts zwischen 104000 und 150000 schwankt, und im Jahre 362 , wofuer eine vereinzelte Angabe vorliegt, 152573 betrug.

Wenn ihr nicht bleiben wollt, so geht. Doch wer sich nicht begnuegt mit Lagerzehrung, Und mir die Hand legt an des Landmanns Gut, Der haengt, und waer's der Beste! Schweizer. Nu, 'ne Frage Ist wohl erlaubt. Es ist nur, dass man's, weiss. Wir wollen zusehn noch ein Tage vier, Vielleicht wird's besser bis dahin. Rudolf. Das tut! Und gruesst mir Rat und Buerger von Luzern.

Buerger- und sogar Nationalsinn waren aus dem Heere verschwunden und als innerliches Band einzig der Korpsgeist uebriggeblieben.

Die italische Buergerschaft zaehlte nach der Schaetzung des Jahres 684 910000 waffenfaehige Maenner, wobei, um den Betrag der freien Bevoelkerung auf der Halbinsel zu erhalten, die in der Schaetzung zufaellig uebergangenen, die Latiner in der Landschaft zwischen den Alpen und dem Po und die in Italien domizilierten Auslaender, hinzu-, die auswaerts domizilierten roemischen Buerger dagegen abzurechnen sind.

Eigenes Haus und Kindersegen erscheinen dem roemischen Buerger als das Ziel und der Kern des Lebens. Der Tod ist kein Uebel, denn er ist notwendig; aber das Aussterben des Hauses oder gar des Geschlechts ist ein Unheil, selbst fuer die Gemeinde, welche darum in fruehester Zeit dem Kinderlosen einen Rechtsweg eroeffnete, durch Annahme fremder Kinder anstatt eigener diesem Verhaengnis auszuweichen.

Es mag ueblich gewesen sein, bei Angelegenheiten von Wichtigkeit, die weder richterliche noch feldherrliche waren, also zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu bringender Antraegen, auch bei der Auflage von Fronden und Steuern, bei der Einberufung der Buerger zum Wehrdienst und bei Verfuegungen ueber das eroberte Gebiet, den Senat vorher zu fragen; aber wenn auch ueblich, rechtlich notwendig war eine solche vorherige Befragung nicht.

Man liess lieber das Heerwesen verfallen, als dass man die Buerger zu dem verhassten ueberseeischen Dienst zwang; wie es den einzelnen Beamten erging, die die Konskription nach der Strenge des Gesetzes durchzufuehren versuchten, ist schon gesagt worden.

Es sind die Wachen Die Leibwacht freilich nicht der Koenigsburg Vielmehr die Buerger, die man ausgestellt, Weil sie behaupten, dass hier vom Hradschin Den Feind man eingelassen in die Stadt Und weil man Tor und Pforte will verwahren. Julius. O scheltet nicht den Neffen der Euch liebt! Erzherzog Leopold, glaubt mir o Herr, Er fuehlt das Unglueck tiefer als Ihr selbst.

So sehr die karthagische Regierung auch es sich angelegen sein liess, die Buerger zum Waffendienst zu bestimmen, so konnte sie doch weder dem Handwerker und Fabrikarbeiter den kraeftigen Koerper des Landmanns geben noch den angeborenen Widerwillen der Phoeniker vor dem Kriegswerk ueberwinden.