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Von dieser Zeit an faßte er den Entschluß, Professor der ökonomischen Wissenschaften, nebenan des Naturrechts, des Völkerrechts, der Politik und der Moral, zu werden. Saubere Moral, die mit dem Verderben eines unschuldigen Mädchens anfing! Er räsonierte nun ungefähr also: "Der Trieb ist allen Menschen gemein; er ist ein Naturgesetz.

Es ist ein Jammer damit und wird es ewig bleiben, wenn nicht einmal am guten Tag ein reformatorischer Titane von Gott berufen den ganzer Plunder des alten sogenannten römischen Rechts mit all’ seinen Pandekten, Institutionen, Digesten, Glossen und wie das Zeug weiter heißt, aus Deutschland hinausfegt, und an die Stelle der Verdrehung, der wälschen Wortklauberei, Spitzfindigkeit, Lüge und Fälschung den Altar des einfachen urheiligen Naturrechts und der ewigen Wahrheit errichtet.

Das sog. =Testament= oder freie Verfügungsrecht über die Hinterlassenschaft ist auch durchaus kein Ausfluss des Naturrechts, sondern eine Erfindung späterer Zeiten, wahrscheinlich römischen Ursprungs; es war z. B. im alten Deutschland ganz unbekannt.

Die unmittelbare Verbindung des christlichen mit dem modern-naturrechtlichen Gedankenkreise stellt Grotius dar. Ein, wie es meint, natürliches, deshalb von je bestehendes Prinzip. Der Text behandelt nur die historischen Verhältnisse zwischen organisierten Verbänden. Der ideelle Zusammenhang des Naturrechts und des Völkerrechts ist historisch in der Person des Grotius verkörpert.

Nachdem der Protestantismus in einer Reihe von Staaten gesiegt hatte, ist es in Holland der berühmte Rechtslehrer und Staatsmann Hugo de Groot, nach damaliger Sitte latinisiert in Grotius, der in seinem Werk »=De jure belli ac pacisdie erste erschöpfende systematische Darstellung des Völkerrechts gibt und sie in der Einleitung stützt auf eine naturrechtliche Begründung, die für die Wissenschaft des Naturrechts grundlegende Bedeutung erhalten hat. Heute schätzt man Grotius als den eigentlichen wissenschaftlichen Begründer des Naturrechts. Noch eindringlicher aber berufen sich auf das Naturrecht

Was den ersten Punkt betrifft, so kann es wohl kaum einen weniger anfechtbaren Grundsatz des Naturrechts geben, als denjenigen, dass die Mutter Erde, die uns alle erzeugt hat, die aber von niemand erzeugt worden ist, und ohne welche menschliches Dasein eine Unmöglichkeit sein würde, nicht einzelnen, sondern allen gehört.

Die Idee eines Naturrechts hat in der Geschichte und Wissenschaft zu den verschiedenen Zeiten eine ungeheuer große Bedeutung gehabt.

Die neue Rechtssatzung war theoretisch abstrakt, insofern die roemische Rechtsanschauung darin ihrer nationalen Besonderheit insoweit sich entaeussert hatte, als sie derselben sich bewusst worden war; sie war aber zugleich praktisch positiv, indem sie keineswegs in die truebe Daemmerung allgemeiner Billigkeit oder gar in das reine Nichts des sogenannten Naturrechts verschwamm, sondern von bestimmten Behoerden fuer bestimmte konkrete Faelle nach festen Normen angewandt ward und einer gesetzlichen Formulierung nicht bloss faehig, sondern in dem Stadtedikt wesentlich schon teilhaft geworden war.

Die unveräußerlichen Menschenrechte werden angerufen, und Stauffacher sagt weiter: »Der alte Urstand der Natur kehrt wiederEbenfalls um die Anrufung des Naturrechts gegenüber dem geschichtlichen oder dem alten Unrecht.