United States or Maldives ? Vote for the TOP Country of the Week !


Weil das Gerücht aus Amerika kam, hatte ich zunächst drüben zu recherchieren. Das erforderte lange Zeit, und es war mir unmöglich, etwas Bestimmtes zu erfahren. Ich wußte nur, daß sich das Gerücht auf meine Münchmeyerschen Romane bezog, doch fand ich Niemand, der imstande war, mir die Kapitel oder Stellen zu bezeichnen, in denen die Unsittlichkeit lag.

Und außerdem ist sein persönliches und literarisches Verhältnis zu Herrn Lebius, dem Rechtsanwalt Gerlach und dem Münchmeyerschen Programm, mich in den Zeitungen "kaput zu machen", festzustellen. Er hat geleugnet, mit Lebius, Gerlach u. s. w. in Beziehung zu stehen; es sind ihm aber derartige Beziehungen ganz unschwer nachzuweisen. Hierüber ist Klarheit zu schaffen.

Daß ich von meinen Münchmeyerschen Romanen keine Korrekturen zu lesen und also auch meine Manuskripte nicht mehr zurückbekam, habe ich bereits erwähnt. Ich konnte also nicht kontrollieren, ob der Druck mit meinem Originalmanuskript übereinstimmte. Doch war mir hier so bestimmt Ehrlichkeit versprochen worden, daß ich einen Betrug für ausgeschlossen hielt.

Fischer hatte erklärt, sich auf das Aeußerste wehren zu wollen; meine Romane habe er von Frau Münchmeyer gekauft; sie seien sein wohlerworbenes, bar bezahltes Eigentum, mit dem er machen könne, was er wolle. Die Zeitungen waren gegen mich eingenommen. Meine Münchmeyerschen Romane wurden als Schundromane bezeichnet.

Es scheint, dieser Herr besitzt einen älteren Münchmeyerschen Druck und eine spätere Fischersche Ausgabe und hält den ersteren für gleichlautend mit meinem Originale. Es ist für mich aber wirklich unmöglich, daß einem "Haupt- oder Chefredakteur" solche Irrungen passieren können.

Fischer klagte darüber, daß er sich durch den Kauf des Münchmeyerschen Geschäftes zum "Schundverleger" degradiert habe; er versicherte, daß er sich heraussehne, und er behauptete, daß ich ihm dazu behilflich sein könne wie kein Anderer. Dieses Letztere war auch ich überzeugt. Er hatte die veränderten Romane erworben, ohne daß Frau Münchmeyer das Recht besaß, sie ihm zu verkaufen.

Jede der beiden Serien sollte dreißig Bände umfassen. Was daran fehlte, hatte ich noch hinzuzuschreiben. Das ergab für die Pustetsche Serie ungefähr zehn Bände, die ich noch zu liefern hatte. Das war eine Arbeit, die mir keine Zeit ließ, mich jetzt um meine Münchmeyerschen Sachen zu bekümmern.

Ich müsse vor allen Dingen beweisen, daß ich der rechtmäßige Eigentümer der betreffenden Romane sei, und also das Recht besitze, zu verklagen. Am Besten sei es, die Klage auf "Rechnungslegung" zu richten. Das geschah. Um diese Zeit war es, daß sich der Käufer des Münchmeyerschen Geschäftes, Herr Fischer, bei mir meldete. Ich hatte keinen vernünftigen Grund, ihn abzuweisen; er wurde angenommen.

Man schaffte eine Menge der gefährdeten Bücher in die Privatwohnungen und verbarg sie sogar unter den Betten der Kinder. Das ging so schnell und gelang so gut, daß die Polizei, als sie sich einstellte, kaum eine ganz geringe Nachlese fand, und noch lange hat man sich im Münchmeyerschen Hause des Schnippchens gerühmt, welches damals der sonst so findigen Dresdener Behörde geschlagen worden sei.

Vor allen Dingen hat es sich herausgestellt, daß die beiden Pater Schmidt und Pöllmann in naher Beziehung zu dem Namen und der Sache Münchmeyer stehen. Ihr Anwalt steht in Verbindung mit dem Münchmeyerschen und Lebiusschen Rechtsanwalt.