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Aktualisiert: 9. Mai 2025
Waehrend die mit den italischen Staedten abgeschlossenen Vertraege denselben ein festes Kontingent zu dem Heer oder der Flotte der Roemer auferlegten, wurden den ueberseeischen Gemeinden, mit denen eine bindende Paktierung ueberhaupt nicht eingegangen ward, dergleichen Zuzug nicht auferlegt, sondern sie verloren das Waffenrecht ^4, nur dass sie nach Aufgebot des roemischen Praetors zur Verteidigung ihrer eigenen Heimat verwendet werden konnten.
Das sagt Ihr uns, nachdem der Bote fort, Der unser Wort verpfaendet an den Tuerken? Klesel. Die Not erkennend schlosst Ihr den Vertrag, Doch erst gehalten sind Vertraege wirklich. Wenn nun der Kaiser Euern Schluss verwirft? Max. Dann waschen wir in Unschuld unsre Haende. Klesel. Das waere Unschuld schlimmer noch als Schuld.
Dagegen die Vertraege der Privaten untereinander geben in der Regel keinen Anspruch auf Rechtshilfe von Seiten des Staats; den Glaeubiger schuetzt nur das nach kaufmaennischer Art hochgehaltene Treuwort und etwa noch bei dem haeufig hinzutretenden Eide die Scheu vor den den Meineid raechenden Goettern.
Wenn jede Nation mit Recht ihre Ehre darein setzt, schimpfliche Vertraege mit den Waffen zu zerreissen, wie kann ihr dann die Ehre gebieten, an einem Vertrage gleich dem Caudinischen, zu dem ein ungluecklicher Feldherr moralisch genoetigt worden ist, geduldig festzuhalten, wenn die frische Schande brennt und die Kraft ungebrochen dasteht?
Alsdann hat er ganz die Macht in der Gemeinde, die im Hause dem Hausvater zukommt, und herrscht wie dieser auf Lebenszeit. Die Vertraege, die er abschliesst im Namen der Gemeinde mit Fremden, sind verpflichtend fuer das ganze Volk, obwohl sonst kein Gemeindeglied durch einen Vertrag mit dem Nichtmitglied der Gemeinschaft gebunden wird.
Ein Aufstand bereitete also sich vor; Vertraege wurden geschlossen, die Ruestungen still und taetig betrieben, bis endlich, wie gewoehnlich noch etwas frueher, als die leitenden Maenner beabsichtigt hatten, durch einen Zufall die Insurrektion zum Ausbruch kam.
Jene Vertraege gehoerten einer Zeit an, die laengst ueberschritten und verschollen war; es ist einleuchtend, dass sie wenigstens seit der Gruendung von Hatria und Sena schlechterdings keinen Sinn mehr hatten und dass die Roemer im guten Glauben an das bestehende Buendnis in den Golf einfuhren lag es doch gar sehr in ihrem Interesse, wie der weitere Verlauf der Dinge zeigt, den Tarentinern durchaus keinen Anlass zur Kriegserklaerung darzubieten.
Die Krise endigte damit, dass die Vertraege zwischen Rom und der latinischen wie der hernikischen Eidgenossenschaft im Jahre 396 erneuert wurden. Der genauere Inhalt derselben ist nicht bekannt, aber offenbar fuegten beide Eidgenossenschaften abermals und wahrscheinlich unter haerteren Bedingungen sich der roemischen Hegemonie.
Die Insurgenten, soweit sie die Waffen niedergelegt, beklagten nicht bloss den Verlust ihrer stolzen Hoffnungen auf Erlangung gleicher Rechte mit der herrschenden Buergerschaft, sondern auch den ihrer althergebrachten Vertraege und ihre neue voellig rechtlose Untertanenstellung.
Bis dahin hatten die beiden hoechsten Beamten der Gemeinde, die Konsuln, einen gesetzlich abgegrenzten Sprengel nicht gehabt, sondern ihr Amtsbezirk sich soweit erstreckt wie ueberhaupt das roemische Regiment; wobei es sich natuerlich von selbst versteht, dass sie faktisch sich in das Amtsgebiet teilten, und ebenso sich von selbst versteht, dass sie in jedem einzelnen Bezirk ihres Sprengels durch die dafuer bestehenden Bestimmungen gebunden waren, also zum Beispiel die Gerichtsbarkeit ueber roemische Buerger ueberall dem Praetor zu ueberlassen und in den latinischen und sonst autonomen Gemeinden die bestehenden Vertraege einzuhalten hatten.
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