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Aktualisiert: 20. Juni 2025
Die erweiterte Censursfreyheit, und das dadurch dem Widerspruche, und den Meinungen der Schriftsteller eröffnete Feld versprach der allgemeinen Aufklärung eine nicht minder gesegnete Erndte, und vielleicht ist diese zum Besten des menschlichen Verstandes gemachte Verordnung die erste, die, so neu sie noch ist, schon wirkliche Früchte aufzuweisen hat.
Welche Uebereinstimmung zwischen dieser Verordnung bezüglich der Vertreibung der Fremden von asiatischer Herkunft und den in vergangener Nacht von den beiden Tsiganen gewechselten Worten! ‚Der Vater selbst ist es, der uns wegschickt ... wohin wir wollen‘, hatte der Alte gesagt. Aber ‚der Vater‘, das ist der Kaiser! Man bezeichnet ihn bei diesem Volke niemals anders.
Die durch Erbschaft auf ihn gekommene kirchliche Oberhoheit war keineswegs die große und furchtbare Prärogative, welche Elisabeth, Jakob I. und Karl I. besessen hatten. Die Verordnung, welche der Krone ein fast unbeschränktes Oberaufsichtsrecht über die Kirche ertheilte, war zwar niemals förmlich aufgehoben worden, hatte aber doch einen großen Theil ihrer Kraft verloren.
Dies wurde von der Kirche selbst als ein Missbrauch angesehen, und Papst Hadrian 1., der im Jahr 772 Papst wurde, verordnet. "Der Bischof, Priester und der Diakon sollen diejenigen, welche gesündigt haben, nicht geißeln." Die Verordnung fruchtete jedoch nichts.
Nicht einmal dem Staate, dessen Nationalflagge missbräuchlich geführt wird, steht die Befugnis der Kontrolle auf hoher See zu, vgl. die Schlussbestimmung in § 3, b der deutschen Verordnung vom 21. Beiläufig hat die erwähnte Bestimmung des § 3, b in dem § 22 des Flaggengesetzes von 1899, in dessen Ausführung die Verordnung von 1900 ergangen ist, keine Grundlage.
Wie emsig Wägt man, empfängt man das Geld, reicht man die Waare dahin! Schnupftaback wird hier verkauft. Das heißt sich selber erkennen! Nieswurz holt sich das Volk, ohne Verordnung und Arzt. Jeder Edle Venedigs kann Doge werden; das macht ihn Gleich als Knaben so fein, eigen, bedächtig und stolz.
Diese Empfehlung kam uns desto mehr zu statten, als die Missionäre, sey es aus Besorgniß für die Sittlichkeit ihrer Pfarrkinder, oder um die mönchische Zucht der zudringlichen Neugier Fremder zu entziehen, oft an einer alten Verordnung festhalten, nach welcher kein Weißer weltlichen Standes sich länger als eine Nacht in einem indianischen Dorfe aufhalten darf.
Da fiel ihm ein, daß das junge Mädchen vielleicht noch ohne alle Kenntniß war von der ergangenen Verordnung, – zwar ein unwahrscheinlicher Umstand, denn ein solcher Blitzschlag konnte sich gar nicht entladen, ohne von Allen gehört zu werden.
»Sie hätten schon von weitem rufen sollen!« schrie er ihr zu. »Wenn man ein Gewehr sieht, muß man sich bemerkbar machen!« Der Steuereinnehmer suchte durch seine Grobheit seine eigene Angst zu bemänteln. Es bestand nämlich eine landrätliche Verordnung, nach der man die Jagd auf Wildenten nur vom Kahne aus betreiben durfte.
Jetzt galt es herauszubekommen, ob vielleicht alle Sicherheitsleute etwa infolge einer neuen Verordnung Wohlgerüche zu verbreiten hatten oder ob der eine mit dieser Eigenschaft allein stand und damit sozusagen auf eigene Verantwortung handelte. Ohne Murren unterzog ich mich der weitläufigen Aufgabe.
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