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Aktualisiert: 16. Juni 2025
Der Bund mag ferner fuer die Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und Bundesgericht angeordnet haben; dagegen laesst sich eine eigentliche Beschraenkung des souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und Frieden durch den Bund nicht nachweisen.
Aber anders ist es, wo eine Aenderung der bestehenden Rechtsordnung oder auch nur eine Abweichung von derselben in einem einzelnen Fall notwendig wird; und hier tritt denn auch in der roemischen Verfassung ohne Ausnahme die Buergerschaft handelnd auf, so dass ein solcher Akt der souveraenen Staatsgewalt vollzogen wird durch das Zusammenwirken der Buergerschaft und des Koenigs oder Zwischenkoenigs.
Weiter lag es in der Gewalt des Volkstribunats, der Beschlussfassung der Gemeinde, die ja andernfalls kraft ihres souveraenen Rechts die von ihr der Plebs verliehenen Privilegien ohne weiteres haette zuruecknehmen koennen, durch ein einziges Wort eines einzelnen Tribunen Schranken zu setzen.
Die Geldmittel zur Kriegfuehrung wurden ihm freilich dabei mit verkehrter Kargheit zugemessen und die verlangte Erlaubnis, Soldaten auszuheben, sogar geradezu verweigert, wobei Koterieintrigen und die Furcht, der souveraenen Buergerschaft laestig zu werden, zusammengewirkt haben moegen.
Ja, diese Befugnisse wurden durch die Reform der Verfassung noch gesteigert, indem fortan auch die Bestellung der Gemeindebeamten wie der Wahl der Gemeinde, so der Bestaetigung oder Verwerfung des patrizischen Senats unterlag nur bei der Provokation ist seine Bestaetigung, soviel wir wissen, niemals eingeholt worden, da es sich hier um Begnadigung des Schuldigen handelte, und wenn diese von der souveraenen Volksversammlung erteilt war, von einer etwaigen Vernichtung dieses Aktes nicht fueglich die Rede sein konnte.
Den Gassenbuben leuchtete dies vollkommen ein; zahlreiche, aus guten und schlechten Ursachen der Regierung misswollende Leute, namentlich die mit Grund erbitterte Kaufmannschaft, verlangten nichts Besseres als eine solche Gelegenheit, die Aristokratie an ihrer empfindlichsten Stelle zu verletzen; er wurde nicht bloss mit ungeheurer Majoritaet zum Konsul gewaehlt, sondern ihm auch, waehrend sonst nach dem Gesetze des Gaius Gracchus die Entscheidung ueber die jedesmaligen Kompetenzen der Konsuln dem Senat zustand, unter Umstossung der vom Senat getroffenen Verfuegung, die den Metellus an seiner Stelle liess, durch Beschluss der souveraenen Komitien der Oberbefehl im Afrikanischen Krieg uebertragen.
Mit voller Bestimmtheit ging Caesar zurueck auf die Ueberlieferung der Koenigszeit: die Buergerschaftsversammlung blieb, was sie schon in der Koenigszeit gewesen war, neben und mit dem Koenig der hoechste und letzte Ausdruck des souveraenen Volkswillens; der Senat ward wieder auf seine urspruengliche Bestimmung zurueckgefuehrt, dem Herrn auf dessen Verlangen Rat zu erteilen; der Herrscher endlich konzentrierte in seiner Person aufs neue die gesamte Beamtengewalt, so dass es einen anderen selbstaendigen Staatsbeamten neben ihm so wenig gab wie neben den Koenigen der aeltesten Zeit.
Die Veranlassung fand sich bald. ^5 Aus diesen Bestimmungen hat sich der Begriff des Raubes als eines besonderen Verbrechens entwickelt, waehrend das aeltere Recht den Raub unter dem Diebstahl mitbegriff. Die Fechterspiele, die unter den Volkslustbarkeiten in Italien jetzt den ersten Rang behaupteten, hatten die Errichtung zahlreicher Anstalten namentlich in und um Capua herbeigefuehrt, worin diejenigen Sklaven teils aufbewahrt, teils eingeschult wurden, die bestimmt waren, zur Belustigung der souveraenen Menge zu toeten oder zu sterben natuerlich grossenteils tapfere kriegsgefangene Leute, die es nicht vergessen hatten, einst gegen die Roemer im Felde gestanden zu haben.
In dem Zuruf des hellenischen, in dem Schildschlagen des deutschen Umstandes lag wohl auch eine Aeusserung der souveraenen Gewalt der Gemeinde; aber es war weit von da bis zu der geordneten Kompetenz und der geregelten Erklaerung der latinischen Kurienversammlung.
Zugrunde lag im ganzen die Verfassung der bisherigen formell souveraenen latinischen oder auch, insofern deren Verfassung in den Grundzuegen der roemischen gleich ist, die der roemischen altpatrizisch-konsularischen Gemeinde; nur dass darauf gehalten ward, fuer dieselben Institutionen in dem Munizipium andere und geringere Namen zu verwenden als in der Hauptstadt, das heisst im Staat.
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