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Diesen merkwuerdigen Mann und seine noch viel merkwuerdigere Wirkung auf Mit- und Nachwelt erschoepfend darzustellen, ist dieses Ortes nicht; aber die geistige Bewegung der spaeteren griechischen und der griechisch-roemischen Epoche ward so sehr durch ihn bestimmt, dass es unerlaesslich ist, sein Wesen wenigstens in den Grundzuegen zu skizzieren.

Denn mag die Geschichte der Vertreibung des letzten Tarquinius, "des Uebermuetigen", auch noch so sehr in Anekdoten ein- und zur Novelle ausgesponnen sein, so ist doch an den Grundzuegen nicht zu zweifeln.

Das zu diesem Ende von Caesar entworfene Ackergesetz hielt im allgemeinen fest an den Grundzuegen, wie sie der das Jahr zuvor in Pompeius' Auftrag eingebrachte, aber gescheiterte Gesetzesentwurf aufgestellt hatte.

Da nach der wahrscheinlich in ihren Grundzuegen schon in der vorigen Epoche festgestellten roemischen Zeitrechnung die Gruendung Roms 240 Jahre vor die Einweihung des Kapitolinischen Tempels, 360 Jahre vor den gallischen Brand und das letztere, auch in griechischen Geschichtswerken erwaehnte Ereignis nach diesen in das Jahr des athenischen Archonten Pyrgion 388 v. Chr.

Der Erfolg im einzelnen ward natuerlich bestimmt durch die Beschaffenheit des eben vorliegenden Originals und das Talent des einzelnen Bearbeiters; doch muss bei aller individuellen Verschiedenheit dies ganze Uebersetzungsrepertoire in gewissen Grundzuegen uebereingestimmt haben, insofern saemtliche Lustspiele denselben Bedingungen der Auffuehrung und demselben Publikum angepasst wurden.

Die italisch-hellenische Religion stand bereits in den Grundzuegen fertig da; wie sehr man eben auf diesem Gebiete sich dessen bewusst war, ueber die spezifisch roemische hinaus und zu einer italisch- hellenischen Quasinationalitaet fortgeschritten zu sein, beweist zum Beispiel die in Varros schon erwaehnter Theologie aufgestellte Unterscheidung der "gemeinen", d. h. der von den Roemern wie den Griechen anerkannten Goetter, von den besonderen der roemischen Gemeinde.

Was sich ermitteln laesst, gehoert seinen Grundzuegen nach vielleicht weniger noch als die Bodenwirtschaft den Roemern eigentuemlich an, sondern ist vielmehr Gemeingut der gesamten antiken Zivilisation, deren Grosswirtschaft begreiflicherweise eben wie die heutige ueberall zusammenfiel.

Die aelteste Verfassung der Gemeinden muss in den allgemeinen Grundzuegen Aehnlichkeit mit der roemischen gehabt haben; Koenige oder Lucumonen herrschten, die aehnliche Insignien, also wohl auch aehnliche Machtfuelle besassen wie die roemischen; Vornehme und Geringe standen sich schroff gegenueber; fuer die Aehnlichkeit der Geschlechterordnung buergt die Analogie des Namensystems, nur dass bei den Etruskern die Abstammung von muetterlicher Seite weit mehr Beachtung findet als im roemischen Recht.

Zugrunde lag im ganzen die Verfassung der bisherigen formell souveraenen latinischen oder auch, insofern deren Verfassung in den Grundzuegen der roemischen gleich ist, die der roemischen altpatrizisch-konsularischen Gemeinde; nur dass darauf gehalten ward, fuer dieselben Institutionen in dem Munizipium andere und geringere Namen zu verwenden als in der Hauptstadt, das heisst im Staat.