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Aktualisiert: 21. Mai 2025


Der dem urspruenglichen roemischen Staatsrecht mit dem Begriff des Oberamts unvereinbar erscheinende Begriff der begrenzten Beamtengewalt oder der Kompetenz brach allmaehlich sich Bahn und zerfetzte und zerstoerte den aelteren des einen und unteilbaren Imperium. Aber man blieb hierbei nicht stehen.

Im ganzen aber liess Sulla den Wahlen ihren Lauf und suchte nur die Beamtengewalt in der Art zu fesseln, dass, wen auch immer die unberechenbare Laune der Komitien zum Amte berief, der Gewaehlte ausserstande sein wuerde, gegen die Oligarchie sich aufzulehnen.

Was die Patrizier gewannen, ging nicht der Gemeinde verloren, sondern der Beamtengewalt; die Gemeinde gewann zwar nur wenige engbeschraenkte Rechte, welche weit minder praktisch und handgreiflich waren als die Errungenschaften des Adels, und welche nicht einer von Tausend zu schaetzen wissen mochte, aber in ihnen lag die Buergschaft der Zukunft.

Diese Abtrennung der sakralen Obergewalt von der buergerlichen, waehrend auf den schon erwaehnten "Opferkoenig" weder die buergerliche noch die sakrale Macht des Koenigtums, sondern lediglich der Titel ueberging, sowie die aus dem sonstigen Charakter des roemischen Priestertums entschieden heraustretende, halb magistratische Stellung des neuen Oberpriesters ist eine der bezeichnendsten und folgenreichsten Eigentuemlichkeiten dieser auf Beschraenkung der Beamtengewalt hauptsaechlich im aristokratischen Interesse hinzielenden Staatsumwaelzung.

Ein weiterer Schritt zur Emanzipation des Senats von der Beamtengewalt erfolgte durch den Uebergang der Feststellung dieser Listen von den hoechsten Gemeindebeamten auf eine Unterbehoerde, von den Konsuln auf die Zensoren.

Was die Beamtengewalt anlangt, so war deren Schmaelerung nicht gerade das Ziel der zwischen Alt- und Neubuergern gefuehrten Kaempfe, wohl aber eine ihrer wichtigsten Folgen.

Aus einem nur zum Beraten der Beamten bestimmten Kollegium war im Laufe der Zeit der Senat eine den Beamten befehlende und selbstregierende Behoerde geworden; es war hiervon nur eine konsequente Weiterentwicklung, wenn das den Beamten urspruenglich zustehende Recht, die Senatoren zu ernennen und zu kassieren, denselben entzogen und der Senat auf dieselbe rechtliche Grundlage gestellt wurde, auf welcher die Beamtengewalt selber ruhte.

Mit voller Bestimmtheit ging Caesar zurueck auf die Ueberlieferung der Koenigszeit: die Buergerschaftsversammlung blieb, was sie schon in der Koenigszeit gewesen war, neben und mit dem Koenig der hoechste und letzte Ausdruck des souveraenen Volkswillens; der Senat ward wieder auf seine urspruengliche Bestimmung zurueckgefuehrt, dem Herrn auf dessen Verlangen Rat zu erteilen; der Herrscher endlich konzentrierte in seiner Person aufs neue die gesamte Beamtengewalt, so dass es einen anderen selbstaendigen Staatsbeamten neben ihm so wenig gab wie neben den Koenigen der aeltesten Zeit.

Zunaechst ward hiermit an die Stelle der bisherigen unordentlichen und zu allen moeglichen schlechten Manoevern und Intrigen einladenden Aemterverteilung eine klare und feste Regel gesetzt, dann aber auch den Ausschreitungen der Beamtengewalt nach Moeglichkeit vorgebeugt und der Einfluss der obersten Regierungsbehoerde wesentlich gesteigert.

Auch die Regierung empfand es, dass die beiden fundamentalen Saetze die Gleichheit innerhalb der Aristokratie und die Unterordnung der Beamtengewalt unter das Senatskollegium, ihr hier unter den Haenden zu schwinden begannen.

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