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Aktualisiert: 11. Juni 2025
Fragen wir endlich nach dem Verhaeltnis des Staates selbst zu dessen einzelnen Gliedern, so finden wir den roemischen Staat gleich weit entfernt von der Lockerheit des blossen Schutzverbandes und von der modernen Idee einer unbedingten Staatsallmacht.
Hierauf beruht in der roemischen Gutswirtschaft das Zuruecktreten des Getreidebaus, der vielfach sich auf die Gewinnung der fuer das Arbeiterpersonal erforderlichen Quantitaet beschraenkt zu haben scheint ^10, und die Steigerung der Oel- und Weinproduktion sowie der Viehzucht.
Die Krise endigte damit, dass die Vertraege zwischen Rom und der latinischen wie der hernikischen Eidgenossenschaft im Jahre 396 erneuert wurden. Der genauere Inhalt derselben ist nicht bekannt, aber offenbar fuegten beide Eidgenossenschaften abermals und wahrscheinlich unter haerteren Bedingungen sich der roemischen Hegemonie.
Die Unterstuetzung, die Philippos nach dem Frieden mit Rom den Karthagern gewaehrt haben sollte, war offenbar nicht erweislich. Die roemischen Untertanen in der illyrischen Landschaft beschwerten sich zwar schon seit laengerer Zeit ueber die makedonischen Obergriffe.
Man bedauerte nur, dass die drei naechst Anagnia bedeutendsten hernikischen Gemeinden Aletrium, Verulae und Ferentinum nicht auch abgefallen waren; denn da sie die Zumutung, freiwillig in den roemischen Buergerverband einzutreten, hoeflich ablehnten und jeder Vorwand, sie dazu zu noetigen, mangelte, musste man ihnen wohl nicht bloss die Autonomie, sondern selbst das Recht der Tagsatzung und der Ehegemeinschaft auch ferner zugestehen und damit noch einen Schatten der alten hernikischen Eidgenossenschaft uebrig lassen.
Und doch ging sie keineswegs hervor aus der Brutalitaet eines einzelnen Mannes, am wenigsten des Mummius, sondern war eine vom roemischen Rat erwogene und beschlossene Massregel.
Die Vollbuergergemeinden, also saemtliche Staedte der cisalpinischen Provinz und die in dem Transalpinischen Gallien und sonst zerstreuten Buergerkolonien und Buergermunizipien, standen den italischen insofern gleich, als sie sich selber verwalteten und selbst eine, allerdings beschraenkte, Gerichtsbarkeit ausuebten: wogegen freilich die wichtigeren Prozesse vor die hier kompetenten roemischen Behoerden, in der Regel den Statthalter des Sprengels gehoerten ^31.
Die wichtigste darunter ist diejenige, welche auf die neu geeinigte und durch den grossen Mauer- und Burgbau gleichsam zum zweitenmal gegruendete Stadt sich bezieht: in ihr tritt der hoechste beste Jovis vom Burghuegel, das ist der Genius des roemischen Volkes, an die Spitze der gesamten roemischen Goetterschaft, und sein fortan bestellter Zuender, der Flamen Dialis, bildet mit den beiden Marspriestern die heilige oberpriesterliche Dreiheit.
Waehrend hier ein fuerchterliches Gemetzel entstand, nahm ein entschlossener roemischer Offizier zwanzig Faehnlein zusammen und warf sich mit diesen auf den siegreichen makedonischen Fluegel, der, den roemischen linken verfolgend, so weit vorgedrungen war, dass der roemische rechte ihm im Ruecken stand.
Es war wohl arg, dass keine Vorschrift der Sittlichkeit oder des Strafrechts weder die roemischen Voegte noch ihr Gefolge band und dass Vergewaltigungen, Schaendungen und Ermordungen mit oder ohne Form Rechtens in den Provinzen alltaegliche Auftritte waren.
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