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Aktualisiert: 2. Mai 2025


Von Rechts wegen haetten die Voegte einer weit strengeren und spezielleren Aufsicht unterworfen werden sollen, als sie fuer die italischen Munizipalverwaltungen ausgereicht hatte, und mussten jetzt, wo das Reich grosse ueberseeische Gebiete umfasste, die Anstalten gesteigert werden, durch welche die Regierung sich die Uebersicht ueber das Ganze bewahrte. Von beidem geschah das Umgekehrte.

Die Zwingburgen Roms und die durch die Zwingburgen in Gehorsam erhaltenen Landschaften lebten jetzt unter dem gleichen Druck; der Latiner konnte den Picenter daran erinnern, dass sie beide in gleicher Weise "den Beilen unterworfen" seien; die Voegte und die Knechte von ehemals vereinigte jetzt der gemeinsame Hass gegen den gemeinsamen Zwingherrn.

Man war durch die karthagischen Voegte und syrakusanischen Herren nicht verwoehnt und sollte bald Gelegenheit finden, im Vergleich mit den nachkommenden Skorpionen der gegenwaertigen Ruten sich dankbar zu erinnern; es ist wohl erklaerlich, wie spaeterhin das sechste Jahrhundert der Stadt als die goldene Zeit der Provinzialherrschaft erschien.

Die Voegte herrschten so gut wie souveraen, und das wichtigste der fuer den letzteren Zweck dienenden Institute, die Reichsschatzung, wurde noch auf Sizilien, aber auf keine der spaeter erworbenen Provinzen mehr erstreckt. Diese Emanzipation der obersten Verwaltungsbeamten von der Zentralgewalt war mehr als bedenklich.

Rom nahm der Regel nach nicht einmal den unterworfenen Gemeinden die Selbstaendigkeit ganz und legte keiner eine feste Steuer auf; Karthago sandte seine Voegte ueberall hin und belastete selbst die altphoenikischen Staedte mit schwerem Zins, waehrend die unterworfenen Staemme faktisch als Staatssklaven behandelt wurden.

Sehr bald war er in seinem wahren Charakter hervorgetreten und hatte eine die Tyrannei der roemischen Voegte weit ueberbietende Zwingherrschaft zu ueben begonnen, die sogar die geduldigen Kleinasiaten zu offener Auflehnung trieb. Der Sultan griff dagegen wieder zu den gewaltsamsten Mitteln.

Es war wohl arg, dass keine Vorschrift der Sittlichkeit oder des Strafrechts weder die roemischen Voegte noch ihr Gefolge band und dass Vergewaltigungen, Schaendungen und Ermordungen mit oder ohne Form Rechtens in den Provinzen alltaegliche Auftritte waren.

Aber als ein angesehener Sikeliote, weil er dem Statthalter nicht hatte zu einem Verbrechen die Hand bieten wollen, dafuer von diesem abwesend und ungehoert zum Tode verurteilt ward; als selbst roemische Buerger, wenn sie nicht Ritter oder Senatoren waren, in der Provinz nicht mehr sicher waren vor den Ruten und Beilen des roemischen Vogts, und die aelteste Errungenschaft der roemischen Demokratie, die Sicherheit des Leibes und Lebens, von der herrschenden Oligarchie anfing mit Fuessen getreten zu werden: da hatte auch das Publikum auf dem roemischen Markte ein Ohr fuer die Klagen ueber seine Voegte in den Provinzen und ueber die ungerechten Richter, die solche Untaten moralisch mitverschuldeten.

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