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Aktualisiert: 7. Mai 2025
Vergeblich beschwor Miller von Immenstadt den Karlsruher Hof um Nachgiebigkeit; das Prohibitivsystem herrsche in der weiten Welt, auch Huskisson könne mit seinen freihändlerischen Träumen nicht durchdringen. Berstett blieb fest: »Bayern, schrieb er an Marschall, verlangt, daß wir ohne Ersatz alle Vorteile unserer geographischen Lage mit ihm teilen.
Bald will er die deutschen Bundesmauten an eine Aktiengesellschaft verpachten; bald soll Deutschland sich anschließen an das österreichische Prohibitivsystem; dann überfällt ihn wieder die Ahnung, ob nicht Preußen den Weg zur Einheit zeigen werde.
Man erkennt hier die mit der Ausdehnung der roemischen Kuestenherrschaft steigende Eifersucht der herrschenden Seemacht: sie zwang die Roemer, sich ihrem Prohibitivsystem zu fuegen, sich von den Produktionsplaetzen im Okzident und im Orient ausschliessen zu lassen in diesen Zusammenhang gehoert noch die Erzaehlung von der oeffentlichen Belohnung des phoenikischen Schiffers, der ein in den Atlantischen Ozean ihm nachsteuerndes roemisches Fahrzeug mit Aufopferung seines eigenen auf eine Sandbank gefuehrt hatte und ihre Schiffahrt auf den engen Raum des westlichen Mittelmeers vertragsmaessig zu beschraenken, um nur ihre Kueste nicht der Pluenderung preiszugeben und die alte und wichtige Handelsverbindung mit Sizilien zu sichern.
Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen, hat dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und Zuneigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam, die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit richteten sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere Bundesstaaten des gleichen Frevels schuldig waren. Bayern hatte soeben (22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber niemand eiferte dawider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem belastete nicht nur alle Waren ungleich härter als das preußische Gesetz, es verbot sogar einzelne deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran Anstoß. Metternich sagte kurzweg zu Berstett: »Ich betrachte
Unter diesen durch die leidige Sklavenwirtschaft unnatuerlich verschobenen Verhaeltnissen waere es vielleicht gerechtfertigt gewesen, zu Gunsten des italischen Getreides auf das ueberseeische einen Schutzzoll zu legen; aber es scheint vielmehr das Umgekehrte geschehen und zu Gunsten der Einfuhr des ueberseeischen Korns nach Italien in den Provinzen ein Prohibitivsystem in Anwendung gebracht zu sein denn wenn die Ausfuhr einer Quantitaet Getreide aus Sizilien den Rhodiern als besondere Verguenstigung gestattet ward, so muss wohl der Regel nach die Kornausfuhr aus den Provinzen nur nach Italien hin frei gewesen und also das ueberseeische Korn fuer das Mutterland monopolisiert worden sein.
Der Groll der arbeitenden Classen unter den Colonisten gilt also nicht dem Wohlstand der Observanten, sondern ihrem Prohibitivsystem, ihren beharrlichen Bemühungen, ihr Gebiet gegen die Weißen abzusperren, den Hindernissen, die sie dem Austausch der Produkte in den Weg legen.
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