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Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften des genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, wie hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den jetzt Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft etwa nötig werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern. Titel I. Konstituierende Bestimmungen. Zu § 1. Zwecke der Stiftung.

Ich höre mit Freuden, daß es bei Euch ruhiger ist; was uns betrifft, so sind wir einer vollkommenen Organisation und der notwendigen Ruhe, um zu ihr zu gelangen, noch sehr fern; hoffen wir, daß es nicht mehr lange dauern wird, und daß unsere konstituierende Kammer, die die besten Absichten hat, bald eine von dieser edeln und großmütigen Nation anzunehmende Verfassung schaffen wird dieser Nation, die noch immer bereit war, für die Sache der Gerechtigkeit und die Größe ihres Namens die größten Opfer zu bringen!

Und ihre Rolle erschöpft sich nicht in der lyrischen Atmosphäre und der begriffenen Bedeutsamkeit, die sie sonst prosaischen, vereinzelten und wesenlosen Begebenheiten verleihen, sondern die letzte, alles zusammenhaltende Basis des Ganzen kann nur in ihnen sichtbar werden: das die Totalität konstituierende System der regulativen Ideen.

Ich komme nochmals auf das obige Sophisma zurück von einem konstitutionellen König, der nichts ohne den Vereinigten Landtag tun könne. Ich find' es geradezu machiavellistisch. Unser konstitutioneller König ist sehr jung. Er ist es vor allen Dingen durch die Konstitution, die wir erst bekommen sollen. Ein Preßgesetz war rasch erlassen, ohne die Stände. Da besorgte man, die Freiheit der Presse müsse doch gleich eine beruhigende Form haben. Jetzt berufe der König eine konstituierende Versammlung durch einen Aufruf an sein ganzes Volk! Die Wahlen, so oder so modifiziert, wenn nur überwiegend dem Grundsatz der Allgemeinheit ehrlich entsprechend, werden ihm die Männer bringen, die allein die Gegenwart und Zukunft organisieren können. Es ist sophistisch, hier von einem "Gewaltstreich" zu sprechen. Der König ist in diesem Augenblick der Ausdruck der Zeit, er will, was (wir) wollen, er gibt Gesetze, die ihm die (Lage der Dinge) diktiert. Er kann einfach sagen: Ich habe Euch dies und das in diesen Tagen versprochen, garantiert ohne die Stände, Inneres,

Und auch das konstituierende Prinzip von Dantes Totalität ist ein systematisches, das die epische Selbständigkeit der organischen Teileinheiten aufhebt und sie in hierarchisch eingeordnete, eigentliche Teile verwandelt.

Sie mögen in ihre Provinzen gehen, dort das allgemeine Wahlgesetz, das die konstituierende Versammlung gegeben hat, sich mitteilen lassen und sich dort, wo sie geboren sind, auch in der Stille auflösen oder, wäre es der Fall, daß das deutsche National-Parlament nur Provinzia1stände um sich sehen will, einer neuen Organisation entgegenharren.

Im Augenblick handelt es sich nur um eine konstituierende Versammlung für Preußen, und diese muß allerdings auf der breitesten Unterlage angelegt sein, nicht ganz abstrakt-numerisch, aber doch so viel wie möglich. Er wird vorurteilslos genug sein, sich dabei an die gegebenen Zustände des historischen Augenblickes, nicht an seine Göttinger Diktate zu halten.

Das Jahr 1867 brachte zwei allgemeine Reichstagswahlen. In der ersten Wahl im Februar wurde die konstituierende Versammlung gewählt, die die künftige Verfassung zu beraten hatte und nach Erledigung dieser Mission aufhörte zu existieren. Die Wahlen für die erste Legislaturperiode, die Ende August stattfanden, ergaben von unserer Seite die Wahl von Liebknecht, Schraps, Dr. Götz-Lindenau

Die konstituierende Versammlung der Ethischen Gesellschaft stand vor der Tür. Aus allen Teilen Deutschlands strömten uns Begrüßungsschreiben, Beitrittserklärungen, Zustimmungskundgebungen zu, es schien wirklich, als hätten sich viele im stillen nach einer geistigen Vereinigung auf dieser Basis gesehnt.

Der preußische Parlamentsvorschlag sei unbedingt zu verwerfen, dagegen solle eine konstituierende, mit der nötigen Macht ausgestattete Volksvertretung über die Verfassung Gesamtdeutschlands entscheiden. 4. Einführung der Grundrechte und gesetzliche Einführung der allgemeinen Volksbewaffnung. 5. Das Volk solle überall in Stadt und Land in politischen Vereinen zusammentreten.