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Aktualisiert: 6. Mai 2025
Es wurde alsdann eine Deputation gewählt, zu der Försterling, Knöfel und Rechtsanwalt Schraps gehörten, die dem König die Wünsche der Versammlung vortragen sollten. Selbstverständlich wurde der Empfang dieser Deputation abgelehnt.
Schraps, der streng genommen nicht mehr zur Partei gehörte und an dessen Stelle von Rechts wegen Julius Motteler hätte aufgestellt werden sollen, siegte mit 5875 gegen 5706 Stimmen. Liebknecht unterlag im 19. sächsischen Wahlkreis mit 3981 gegen 5134 Stimmen.
März wollte der Präsident die beiden Anträge auf die Tagesordnung der Sitzung vom 30. März setzen. Darauf erklärte der Abgeordnete Schraps zur Geschäftsordnung: Er habe die Nachricht erhalten, daß wir am gestrigen Tage aus der Haft entlassen worden seien. So war es in der Tat. Die sächsische Regierung wollte die Debatte im Reichstag umgehen, so ordnete sie unsere Freilassung an.
Da dieser aus seiner Haft in Berlin erst in der zweiten Hälfte des Januar frei kam, konnte er seinen Wahlkreis nur ungenügend bearbeiten, und so fiel er durch. Schraps und ich siegten. Ich hatte vier Gegenkandidaten, darunter Fritzsche als Mitglied des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins, der aber nur gegen 400 Stimmen erhielt.
Als dann die Session des Reichstags begann, machte ich den Versuch, von der sächsischen Regierung für die Teilnahme an dessen Sitzungen Urlaub zu erhalten. Wie ich vorausgesehen, ohne Erfolg. Nunmehr stellte Schraps, unterstützt von einer Anzahl liberaler Abgeordneter, den Antrag, mich für die Dauer der Session aus der Strafhaft zu entlassen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
So wie der Gesetzentwurf jetzt vorliege, vermöchte ich nicht für denselben zu stimmen. Da ich im Reichstag allein stand, Schraps zählte ernsthaft nicht mit, war ich gezwungen, häufiger als sonst in Berlin zu sein, um den Sitzungen beizuwohnen. Nun verlangte aber auch mein Geschäft dringend meine Anwesenheit.
Das war in erster Linie der 17. Wahlkreis, Glauchau-Meerane, in dem ich als Kandidat aufgestellt wurde, der 18. Wahlkreis, Crimmitschau-Zwickau, in dem Rechtsanwalt Schraps kandidierte, und der 19. Wahlkreis, Stollberg-Lugau-Schneeberg, den Liebknecht zugewiesen erhielt.
März stellte Schraps, unterstützt von den Mitgliedern der Fortschrittspartei, im Reichstag den Antrag auf meine Freilassung. Im Gegensatz hierzu beantragten die Abgeordneten Dr. Stephani-Leipzig und Professor Biedermann, den Reichskanzler um Auskunft über den Stand der Sache zu ersuchen. In ihrem blinden Haß fühlten sie nicht das Kleinliche und Verächtliche ihrer Handlungsweise. Am 29.
Die Wahlen verliefen ungünstig; sie fanden statt unter Glockengeläute und Kanonendonner, da am 3. März der Präliminarfriede in Versailles unterzeichnet wurde. Die einzigen Sieger waren Schraps und ich im 17. und 18. sächsischen Wahlkreis. Ich hatte mit 7344 Stimmen gegen Schulze-Delitzsch mit 4679 Stimmen gesiegt.
Februar eröffnet worden. Ich ging einer ganz neuen politischen Tätigkeit entgegen. Bis jetzt war mir das parlamentarische Leben noch gänzlich fremd; jemand, der mich hätte über dasselbe unterrichten können, kannte ich nicht. Rechtsanwalt Schraps, der mit mir von der gleichen Partei gewählt worden war, wußte davon so viel wie ich. Doch hinein ins Wasser.
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