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Sein Ehrgefühl wird nicht tödtlich verwundet, weil er seine Schande mehr für sich und fast ungesehen tragen kann, der beständige Anblick und die Rede roher, ehrloser Bursche stumpft ihn nicht gegen Schande und Verbrechen ab und die ausschließliche Gesellschaft der Beamten und Angestellten macht seinen Haß und seinen leidenschaftlichen Ingrimm gegen Gott und Welt, Gesetze und Richter, Kläger und Zeugen keineswegs aufflammen, sondern läßt denselben ohne frische Nahrung allmählig erlöschen.

Hierauf wendete sich der Beklagte zu dem Kläger um und sagte: "Es ist mir leid, ehrlicher Mann! Nichts für ungut, ehrlicher Mann! Adies, ehrlicher Mann!" Als der erboste Gegner das hörte und wohl merkte, wie es gemeint war, wollte er noch einmal anfangen und hielt sich jetzt für ärger beleidigt als vorher.

Der Kläger muß Zeugen mitbringen; sagen dagegen er und seine Zeugen noch so augenscheinlich die Unwahrheit, der Beklagte wird bestraft, wenn er nicht andere Zeugen beibringen kann, die seine Unschuld beweisen.

Menenius, Ihr seid auch bekannt genug. Menenius. Ich bin bekannt als ein lustiger Patrizier und einer, der einen Becher heißen Weins liebt, mit keinem Tropfen Tiberwasser gemischt. Man sagt, ich sei etwas schwach darin, immer den ersten Kläger zu begünstigen; hastig und entzündbar bei zu kleinen Veranlassungen; einer, der mit dem Hinterteil der Nacht mehr Verkehr hat als mit der Stirn des Morgens.

Der Kadi jeder Stadt findet sich dort täglich ein, und alle Rechtsfälle werden auf der Stelle zur Entscheidung gebracht. Es kann sodann an den Bascha oder Kaid appellirt werden, und von diesen an den Grosswessier oder Sultan selbst. Es kommt gar nicht selten vor, dass Kläger sich von dem Kadi an den Bascha und von diesem an den Sultan wenden.

»Ja, das tut mir leiderwiderte der Händler. »Das Gericht hat die Forderung anerkannt. Gegen den Schuldtitel ist nichts zu machen. Sie haben ja die Vorladung bekommen! Übrigens bin ich nicht der Kläger, sondern Vinçard.« »Könnten Sie denn nicht ...« »Ich kann gar nichts!« »Aber ... sagen Sie ... überlegen wir uns einmal ...« Sie redete hin und her.

Langsam erhob sich dabei ihr Arm, bis er auf den Kläger deutete, und eine Weile stand sie so, einer wunderschönen Statue gleich, kein Glied des Körpers regend, nicht mit den Wimpern zuckend, dem Manne gegenüber.

Vrenchen hielt ihm Wort; es war nichts aus ihm herauszufragen, als daß es selbst den Vater so gefunden habe, und da er am andern Tage sich wieder tüchtig regte und atmete, freilich ohne Bewußtsein, und überdies kein Kläger da war, so nahm man an, er sei betrunken gewesen und auf die Steine gefallen, und ließ die Sache auf sich beruhen.

»Schuldig! schuldigscholl es mit vielen tausend Stimmen und keine sagte nein. »Sie ist schuldigsagte der Alte aufstehend. »Sprich, Kläger, welche Strafe forderst du um diese SchuldArahad erhob das Schwert gerade gegen Himmel: »Ich klagte um Mord. Ich klagte auf Blut. Sie soll des Todes sterben

Nun, du alter, wilder Kläger! so rede! Theobald. Zuvörderst müßt ihr wissen, ihr Herren, daß mein Käthchen Ostern, die nun verflossen, funfzehn Jahre alt war; gesund an Leib und Seele, wie die ersten Menschen, die geboren worden sein mögen; ein Kind recht nach der Lust Gottes, das heraufging aus der Wüsten, am stillen Feierabend meines Lebens, wie ein gerader Rauch von Myrrhen und Wachholdern!