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Aktualisiert: 21. Mai 2025


Man muß sich so einrichten, daß man pünktlich zu der Zeit, zu der die Pferde bestellt und vorgespannt sind, sich einsetzen und abreisen könne, weil man sonst, wenn man die Pferde warten läßt, =Wartegeld= bezahlen muß, und zwar, nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt, 1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd für jede Stunde des Verzugs der Abfahrt.

Jedoch ist die ordinäre Post noch immer die wohlfeilste Art zu reisen und zugleich mit obiger Einschränkung die bequemste. Denn schwerlich wird man auf eine andre Weise, weder mit einem Miethpferde, noch mit einer Lohnkutsche, die Meile mit 6 bis 8 Ggr. bestreiten können. Vor der Abfahrt ist noch eins zu beobachten und zwar noch eine wichtige Angelegenheit!

Kömmt man auf der Reise zu einer andern Poststation, wo die Pferde gewechselt werden; so hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein Trinkgeld reichen muß, welches derselbe mit einem gewissen Rechte fordert, und welches gewöhnlich auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr. besteht. Ausser diesem soll zwar der Postillon zu seiner Zehrung nichts verlangen, allein es geht gewöhnlich so rein nicht ab, und die Reisenden werden nicht immer umhin können, ihm vor einem Wirthshause, wo er etwa anhält, einen Trunk reichen zu lassen. In einigen Ländern ist jedoch die lobenswerthe Einrichtung, daß die Reisenden alle diese kleinen Nebenausgaben an Trinkgeldern für Postillions u.

Denn man setzt voraus, daß er, als Courier, doch noch schneller, als Extrapost fahren lassen werde, mithin würde von Seiten der Post eben die ausserordentliche Anstrengung geleistet werden müssen. Dem vorreitenden, oder fahrenden Postillon sind auf jede Meile gewöhnlich 4 Ggr. zu gebilliget.

Hat man nicht selbst einen Wagen; so muß man allerdings für den Wagen, welchen die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer Reise darleihet, besonders bezahlen, welches gewöhnlich für eine Chaise auf die Meile 4 Ggr. und für eine Kutsche 6 Ggr. beträgt; einen ordinären offenen Wagen erhalten jedoch die Reisenden an vielen Orten umsonst, indem die Gebühren dafür schon im Fuhrlohn begriffen sind.

Wenn man grade nicht weiß, wie viel man einem solchen Manne geben muß; so kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, wenn man damit loskömmt. Gewöhnlich erhält der Kofferschieber nach Maaßgabe der Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr.

Ueber den =Preis des Briefporto's=, oder der Brieffracht, läßt sich im allgemeinen nichts Bestimmtes sagen. Er beruhet gröstentheils auf Taxen, welche vor langer Zeit eingeführt und die im ganzen ziemlich billig sind, zumal wenn man bedenkt, daß seit jenen Zeiten die Preise und Kosten fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil verdoppelt sind. Nur beim Briefporto ist gröstentheils seit der ersten Errichtung des Postwesens in Deutschland keine Erhöhung vorgenommen, wenigstens nicht bei den Reichsposten. Man kann es wirklich nicht anders, als sehr wohlfeil finden, wenn man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am Mayn für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg für 2 Ggr. senden kann. So ist verhältnißmäßig überall das Porto bei diesen Posten und auch bei denen ständischen Posten, welche mit jenen in Verbindung stehen. Hingegen ist es in einigen Ländern, z.

Diese Taxe ist nicht überall und immer gleich, sondern sie wird in den verschiedenen Ländern von den Landesregierungen gewöhnlich nach Maaßgabe der Korn- und Fütterungspreise festgesetzt, und da sie ehemals, bei niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6-8 Ggr. betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und da auf 10, 12-14 und mehrere Ggr. erhöhet.

Das Meilengeld für eine Staffette beträgt jetzt in den verschiedenen Ländern, wegen der hohen Frachtpreise, 12 bis 16 und mehr Ggr., so wie solches von den verschiedenen Landesregierungen, nach Ermeßen der Umstände, festgesetzt wird. Von Courieren.

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