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Ehe man jedoch abfährt, muß man sich noch mit den sogenannten Postgehülfen und dienstbaren Geistern, als da sind der Kofferschieber, welcher unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause geholt hat, und der Wagenmeister, welcher die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen anweiset und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen setzt, abfinden.

Wenn man grade nicht weiß, wie viel man einem solchen Manne geben muß; so kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, wenn man damit loskömmt. Gewöhnlich erhält der Kofferschieber nach Maaßgabe der Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr.

weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der in den meisten Ländern üblichen unbequemen Postwagen und schlechten Wegen, worauf es gewaltige Ribben- und Rückenstöße setzt, sehr unbequem, sondern auch gewöhnlich mit mehr Kosten verknüpft ist, als man sich einbildet, denn ausser dem taxmäßigen Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben an Trinkgeldern für Wagenmeister, Kofferschieber, Postillons &c. wohl eben so hoch, die Zehrungskosten, wozu man oft durch die Reisegesellschaft veranlaßt wird, ungerechnet.