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Aktualisiert: 24. Mai 2025


Kömmt man auf der Reise zu einer andern Poststation, wo die Pferde gewechselt werden; so hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein Trinkgeld reichen muß, welches derselbe mit einem gewissen Rechte fordert, und welches gewöhnlich auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr. besteht. Ausser diesem soll zwar der Postillon zu seiner Zehrung nichts verlangen, allein es geht gewöhnlich so rein nicht ab, und die Reisenden werden nicht immer umhin können, ihm vor einem Wirthshause, wo er etwa anhält, einen Trunk reichen zu lassen. In einigen Ländern ist jedoch die lobenswerthe Einrichtung, daß die Reisenden alle diese kleinen Nebenausgaben an Trinkgeldern für Postillions u.

Denn ob gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe hat; so können beim Reisen doch Fälle eintreten, wo die Nebenausgaben sich nicht vorher genau bestimmen lassen. Es hieß ja schon lange im Sprichworte: Wer mit der Post reiset, Muß eines Lastträgers Rücken und eines Fürsten Beutel haben,

Kaum aber hatte ich meine Ladung Salz dort gelöscht, so trat auch der Bodmereigeber auf und forderte sein auf das Schiff vorgestrecktes Geld zurück, welches sich, mit allen Nebenausgaben auf die Summe von 7000 Talern belief.

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