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Aktualisiert: 20. Juni 2025


Auf den Preußischen, Sächsischen und vielen andern Posten kann der Fall, daß ein Brief abhanden kömmt, noch seltener eintreten, weil hier jeder Brief besonders in die Postkarte eingeschrieben wird, nemlich der Name des Empfängers und der Ort, wohin die Briefe bestimmt sind, nach der Zahlreihe, welche zugleich auf die Briefe gesetzt wird. Hier findet es sich also bald, wenn auf einer Poststation ein Brief vermißt wird, wo man ihn zu suchen habe, denn man kann jeden Brief vom Orte seiner Aufgabe an bis zum Orte seiner Bestimmung nachweisen. Bei den taxischen Reichsposten wie auch bei den Posten in andern Ländern, z.

Ueber den =Preis des Briefporto's=, oder der Brieffracht, läßt sich im allgemeinen nichts Bestimmtes sagen. Er beruhet gröstentheils auf Taxen, welche vor langer Zeit eingeführt und die im ganzen ziemlich billig sind, zumal wenn man bedenkt, daß seit jenen Zeiten die Preise und Kosten fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil verdoppelt sind. Nur beim Briefporto ist gröstentheils seit der ersten Errichtung des Postwesens in Deutschland keine Erhöhung vorgenommen, wenigstens nicht bei den Reichsposten. Man kann es wirklich nicht anders, als sehr wohlfeil finden, wenn man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am Mayn für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg für 2 Ggr. senden kann. So ist verhältnißmäßig überall das Porto bei diesen Posten und auch bei denen ständischen Posten, welche mit jenen in Verbindung stehen. Hingegen ist es in einigen Ländern, z.

Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausländische Posten mit den inländischen keine Berechnung haben, theils wegen der Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gründen. Daher kömmt es, daß alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein Porto vergütet wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt werden darf. So verhält es sich auch mit dem grösten Theile der österreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen Postämter den Ausländern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto vergüten, theils auch weil das österreichische Geld zu niedrig im Werthe steht. Daher müssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den österreichischen Staaten gehenden Postgüter bis an die böhmische Gränze frankirt werden, weil die österreichischen Postämter den den Sachsen gebührenden Porto-Vorschuß nur in österreichischem Gelde, welches gegen sächs. Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die sächsischen Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen können. Selbst mitten in Deutschland findet diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende Publikum noch Statt. Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der verschiedenen Landesherren z.

Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes-oder ständischen Posten mit den taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, daß man an vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht, sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil die taxischen Posten den Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.

Bis hierher war die Rede vom =Porto für einfache Briefe=. Weil es aber dünne und dicke, oder =einfache= und =doppelte= Briefe giebt, so ist auch das dafür zu erlegende Porto verschieden. Als einen =einfachen= (simpeln) =Brief= sieht man den an, der nur aus einem Bogen Papier besteht und überhaupt nicht über ein Loth wiegt. Für solche einlöthige Briefe wird nur einfaches, oder das gewöhnliche Porto bezahlt. Wiegen sie aber mehr; so verändert sich die Taxe. Hierbei sind jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten Reichsposten scheinen hierin die wohlfeilsten. Auf den reitenden Preußischen und einigen andern ständischen Posten muß für jedes Loth, welches ein Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z.

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