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Aktualisiert: 6. Mai 2025
Dieses Uebergewicht, welches ein Reisender auf der ordinären Post, ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich führt, heißt in der Postsprache: =Ueberfracht= und auch das dafür zu erlegende Geld selbst wird Ueberfracht genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen.
Rechnet der Reisende die zu erlegende Stationsgebühren und andre Ausgaben, wozu er, wenn er mit Lohnfuhr reiset, genöthigt wird, welche aber bei Extrapost nicht statt finden, zu dem Fuhrlohne; so wird der Unterschied der Kosten nicht groß, sondern öfter sich gleich seyn, den Verlust der Zeit nicht einmal zu rechnen, denn es ist doch begreiflich, daß ein Lohnfuhrmann mit seinen Pferden einen langen Weg nicht so geschwind zurück legen kann, als wenn auf jeder Poststation frische Pferde vorgespannt werden.
Bis hierher war die Rede vom =Porto für einfache Briefe=. Weil es aber dünne und dicke, oder =einfache= und =doppelte= Briefe giebt, so ist auch das dafür zu erlegende Porto verschieden. Als einen =einfachen= (simpeln) =Brief= sieht man den an, der nur aus einem Bogen Papier besteht und überhaupt nicht über ein Loth wiegt. Für solche einlöthige Briefe wird nur einfaches, oder das gewöhnliche Porto bezahlt. Wiegen sie aber mehr; so verändert sich die Taxe. Hierbei sind jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten Reichsposten scheinen hierin die wohlfeilsten. Auf den reitenden Preußischen und einigen andern ständischen Posten muß für jedes Loth, welches ein Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z.
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