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Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt, so theilt ihm der Schluß das diesem Medius Terminus korrespondirende Prädikat zu; aber indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch, obgleich für sich dessen Prämissen und ebenso dessen Konsequenz ganz richtig sind.

Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausländische Posten mit den inländischen keine Berechnung haben, theils wegen der Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gründen. Daher kömmt es, daß alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein Porto vergütet wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt werden darf. So verhält es sich auch mit dem grösten Theile der österreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen Postämter den Ausländern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto vergüten, theils auch weil das österreichische Geld zu niedrig im Werthe steht. Daher müssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den österreichischen Staaten gehenden Postgüter bis an die böhmische Gränze frankirt werden, weil die österreichischen Postämter den den Sachsen gebührenden Porto-Vorschuß nur in österreichischem Gelde, welches gegen sächs. Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die sächsischen Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen können. Selbst mitten in Deutschland findet diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende Publikum noch Statt. Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der verschiedenen Landesherren z.

Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes-oder ständischen Posten mit den taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, daß man an vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht, sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil die taxischen Posten den Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.