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Aktualisiert: 13. Juni 2025


Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes?

Das würde nur möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein größerer würde, als er unter sonst gleichen Umständen ohne die Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn.

Aber der Umstand, daß die Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß irgend etwas nicht in Ordnung ist. Nun hat aber unsere Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem. Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang abhängig gemachten Quote gezahlt werden.

Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein Prämiensystem erblickt ein Mittel, um die tätigen Personen zu animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also die

Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres zu tun.

Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden müssen.

Der einzige objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für sich, sondern das Gesamteinkommen des Arbeiters, also im Fall der Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote.

Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse sagen sie zur Folge haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht mehr »Herr im eigenen Haus«.

Das Kennzeichen, daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, daß unsere Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte. Unsere Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen müssen.

Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls zugestehen können.

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