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Aktualisiert: 13. Juni 2025


Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall, wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter.

Sobald ein gewisser Kundenkreis gewonnen war, hörte auch diese Art des Absatzsuchens auf, die Gewinnbeteiligung erhielt sich jedoch; in den Fällen, in welchen dieser Anteil gewährt wird, ist jedoch meist der Lohn geringer. In manchen Fällen erhalten die Kutscher keinen bestimmten Anteil am Umsatz, wohl aber eine Gratifikation für jeden neu gewonnenen Kunden.

B. in einem guten Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die Gewinnbeteiligung.

Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung, nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger günstige Wirtschaftslage.

Wir wollen unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und unwiderruflich ist, gewähren können.

Unter den Bierverlegern ist dieses System der Gewinnbeteiligung der Kutscher zumeist von solchen Geschäftsinhabern eingeführt, denen es namentlich in der ersten Zeit des Bestehens ihres Betriebes darauf ankam, neue Kunden zu erhalten und die deshalb ihre Kutscher anwiesen, einen gewissen Hausierhandel mit Bier zu treiben.

Und das leitet auch die Vertretung gegnerischer Interessen in friedliche Wege. Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor; indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute.

Gegenüber diesen beiden grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe überzeugter Anhänger Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden zu haben.

Allerdings gibt es Leute, welche da glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, Gewinnbeteiligung u. dergl. auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in eitel Harmonie auflösen.

Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun, verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung.

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