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Aktualisiert: 14. Mai 2025


B. in einem guten Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die Gewinnbeteiligung.

Ein schlechtes Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden arbeiten und mehr leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt werden müßte. Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre hintereinander gehabt.

Wenn wir nun aber ein zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig.

Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche, Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr als zwei Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden Geschäftsjahr betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden zwei Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, als die im vorigen Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen Zwecke tatsächlich entnommen worden ist.

Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen, in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir, sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden worden.

Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für eine sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur immer evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß § 23 festgestellte bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes ohne Rücksicht auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen nach seinem Verhältnis zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto des Betriebs in demselben Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz vom gesamten Arbeitsertrag aller mittätigen Personen nachzuweisen, der dem Betrieb als Unternehmergewinn geblieben ist.

Die materielle Entschädigung für die geleistete Arbeit betrug für das Geschäftsjahr 57 Taler 4 Neugroschen. Bei der Wahl zum Vorsitzenden erhielt ich von 59 abgegebenen Stimmen 57. Damit hatte Leipzig wieder die Leitung für das nächste Jahr in der Hand.

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