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Lange Zeit ist in diesen Beschreibungen der geschilderte Idealzustand hergestellt worden durch das Eingreifen einer ungewöhnlich weisen Persönlichkeit, eines Gesetzgebers oder anordnenden Fürsten, so daß, wenn dieser Fürst oder Gesetzgeber zufällig nicht geboren oder vor der Zeit gestorben wären, das betreffende Volk oder Land den Idealzustand nicht zu kosten bekommen hätten.

Da wir aber, weder aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus irgend einem Gegenstande oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der Naturbegriffe, welche die einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind, auf etwas übernatürliches schließen können; dem Begriffe einer Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgeber aber etwas übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies durch ein Faktum in der Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalität wir alsbald, folglich ohne erst zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, und dessen Zweck, es sey eine Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir sogleich, d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser Fall überhaupt möglich seyn soll.

Die Absicht des Gesetzgebers, als er statt der hypothekarischen Schuld den sofortigen Uebergang des Eigentums auf den Glaeubiger anordnete, der Ueberschuldung zuvorzukommen und die Lasten des Staats den wirklichen Inhabern des Grundes und Bodens aufzuwaelzen, ward umgangen durch das strenge persoenliche Kreditsystem, das fuer Kaufleute sehr zweckmaessig sein mochte, die Bauern aber ruinierte.

Die Gefahr, daß das Gesetz der eigenartigen Bedeutung, die den piratischen Akten wegen ihrer großen Gefährlichkeit auch für das Landesrecht zukommt, nicht gerecht wird, ist bei einiger Aufmerksamkeit des Gesetzgebers gering. Für die Ermittelung des völkerrechtlichen Tatbestandes sind die Landesstrafgesetzgebungen, die diesem ersten Systeme anhangen, kaum von Bedeutung.

Die Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen: Gott ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen müssen, so können wir auch dies einen Inhalt, nemlich den der Ankündigung an sich selbst, die Bedeutung der Form der Offenbarung nennen. Wird uns aber außer diesem noch mehr gesagt, so ist dies der Inhalt der Offenbarung.

Wenn dieses Mittel nur möglich und zur Erreichung des Zwecks hinlänglich war, so war keine Offenbarung, d. i. keine unmittelbar auf Gottes Autorität gegründete Ankündigung desselben, als Gesetzgebers, nöthig. Laßt uns einen Augenblick annehmen, Gott wolle sich desselben bedienen. Er wird ohne Zweifel in den Seelen derer, auf die er wirkt, die erwartete vernünftige Überzeugung hervorbringen.

Freilich bleibt es zu bedauern, dass die Ueberlieferung uns eben hier im Stich laesst. Im allgemeinen aber ist es einleuchtend einerseits, dass diese Servianische Institution nicht hervorgegangen ist aus dem Staendekampf, sondern dass sie den Stempel eines reformierenden Gesetzgebers an sich traegt gleich der Verfassung des Lykurgos, des Solon, des Zaleukos, anderseits, dass sie entstanden ist unter griechischem Einfluss.

Wenn ich beim *Fels der Guahiba* länger verweilt habe, geschah es nur, um ein rührendes Beispiel von Mutterliebe bei einer Menschenart beizubringen, die man so lange verläumdet hat, und weil es mir nicht ohne Nutzen schien, einen Vorfall zu veröffentlichen, den ich aus dem Munde von Franciskanern habe, und der beweist, wie nothwendig es ist, daß das Auge des Gesetzgebers über dem Regiment der Missionäre wacht.

Ich hoffe sie dann überzeugt zu haben, daß jene allgemein verbreitete Annahme über die Inferiorität unserer Gesetze und die Hoffnungslosigkeit unserer gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes ist als ein grobes Vorurteil, ein großes Mißverständnis nur daraus erklärlich, daß der lebenden Generation längst der Zusammenhang des Textes jenes fast 50 Jahre alten Gesetzes mit den Gedanken und den Absichten des Gesetzgebers völlig verloren gegangen ist.

Seine Gemeindeverfassung, welche von derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, des Lykurg, der in Sparta göttliche Verehrung genoß. Periöken und Heloten.* Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurden Periöken und Heloten.