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Aktualisiert: 11. Juni 2025


Zur Religion also, d. i. zur Anerkennung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, findet keine Verbindlichkeit statt; um so weniger, da, so nothwendig es auch ist, die Existenz Gottes und die Unsterblichkeit unsrer Seele anzunehmen, weil ohne diese Annahme die geforderte Causalität des Moralgesetzes in uns gar nicht möglich ist, und diese Nothwendigkeit eben so allgemein gilt, als das Moralgesetz selbst, wir doch nicht einmal sagen können, wir seyen verbunden diese Sätze anzunehmen, weil Verbindlichkeit nur vom Practischen gilt.

Januar 1854 sich stützen; und die Legalität des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den beiden Bedingungen genügen, an die der Wille des Gesetzgebers die Befugnisse der Polizeibehörden zu Verboten geknüpft hat: daß, erstens, diese »Gründe«, der Art nach, wie ich sie vorhin nannte, Bürgermeister-Gründe seien, und daß sie, zweitens, »dringend« im Sinne des Gesetzes seien.

Dieses Zwecks Beförderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht anders, als durch Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, möglich; und der Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er sich auf die Vorstellung seiner Heiligkeit gründet.

Daß nach dem ersten Princip, welches, die Ankündigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die Gesetzgebung selbst in uns, nemlich in unsrer vernünftigen Natur zu suchen sey, ist sogleich von selbst klar.

So paradox es im Augenblick vielen klingen mag das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird dahin gehen: daß kein Land in Deutschland in bezug auf die politischen Rechte der Bürger und auf gute gesetzliche Umgrenzung der Polizeigewalt einer besseren Rechtslage sich erfreut, als nach den jetzt geltenden Gesetzen das Großherzogtum Sachsen wenn nur diese Gesetze richtig, d. h. dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, angewandt werden;

Ohne Zweifel hatte dieses Volk auch seine Fehler, wie alle andre; aber der weise Archytas, unter welchem der National-Charakter der Tarentiner erst eine gesetzte und feste Gestalt gewonnen hatte, wußte diejenige Art derselben, welche man die Temperaments-Fehler eines Volks nennen kann, so klüglich zu behandeln, daß sie durch die Vermischung mit ihren Tugenden, beinahe aufhörten, Fehler zu sein eine notwendige und vielleicht die größeste Kunst eines Gesetzgebers, deren genauere Untersuchung und Analyse wir, beiläufig, denenjenigen empfohlen haben wollen, welche zu der schweren, und vermutlich spätern Zeiten aufbehaltnen, aber möglichen Auflösung eines Problems, welches nur von Lilliputtischen Seelen für schimärisch gehalten wird, der Aufgabe, welche Gesetzgebung unter gegebenen Bedingungen, die beste sei? etwas beizutragen sich berufen fühlen.

Gegen Farab, nicht zu verwechseln mit Farab, dem Geburtsorte des grössten Philosophen und Gesetzgebers der Tonkunst, Farabi, welchen die Araber den zweiten Lehrer, wie Aristoteles den ersten, nennen, sandte er Streifparteien aus und beschäftigte sich mit der Vertheilung des Heeres in verschiedenen Richtungen.

Jede Offenbarung soll Religion begründen, und alle Religion gründet sich auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung also, die uns ihn als etwas anderes ankündigt, welche uns etwa theoretisch sein Wesen kennen lehren will, oder ihn als politischen Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens das nicht, was wir suchen, sie ist nicht geoffenbarte Religion.

Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei Fälle möglich: entweder die Ankündigung des Gesetzgebers außer uns verweist uns an unsre vernünftige Natur zurück, und die ganze Offenbarung sagt, in Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins Herz geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben dem Wege, auf dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein Gesetz besonders vor.

Daß durch eine solche Vorstellung, der reinen Moralität einer durch sie bewirkten Handlung kein Abbruch gethan werde, folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das durch die Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle sinnlich seyn.

Wort des Tages

zähneklappernd

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