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Die Athenienser hörten noch lieber reden und verstanden sich noch besser darauf als die Italiener; vor den Gerichtsstellen, wo sie den ganzen Tag lagen, lernten sie schon etwas. Den 6. Oktober. An den ausgeführten Werken Palladios, besonders an den Kirchen, habe ich manches Tadelnswürdige neben dem Köstlichsten gefunden.

Obgleich die Leiden des Oates entsetzlich waren, so standen sie doch zu seinen Verbrechen in keinem Verhältniß. Das alte englische Gesetz, welches außer Gebrauch gekommen war, behandelte den falschen Zeugen, der durch seinen Meineid den Tod eines Menschen verursachte, als Mörder. Es verrieth das eben so viel Weisheit wie Gerechtigkeit, denn ein solcher Zeuge ist in der That ein höchst gefährlicher Mörder. Mit dem Verbrechen, unschuldiges Blut zu vergießen, vereinigt er die schwere Schuld, die heiligste Verpflichtung zu verletzen, welche der Mensch seinem Mitmenschen gegenüber eingehen kann, und Gerichtsstellen, auf die das Volk nothwendig mit Ehrerbietung und Vertrauen blicken muß, zu Werkzeugen abscheulichen Unrechts und Gegenständen des allgemeinen Mißtrauens zu machen. Das Unglück, welches durch einen gewöhnlichen Meuchelmord herbeigeführt wird, steht in keinem Verhältniß zu dem Unglück, welches ein Meuchelmord erzeugt, bei dessen Ausübung die Gerichtshöfe als Helfershelfer mitgewirkt haben. Die bloße Vernichtung des Menschenlebens ist der unbedeutendste Theil von dem, was eine Hinrichtung entsetzlich macht. Die verlängerte Seelenangst des Delinquenten, die Schande und das Unglück seiner Angehörigen, die bis zur dritten und vierten Generation nachwirkende Schmach, das sind viel schrecklichere Dinge, als der Tod selbst. Man kann mit Gewißheit annehmen, daß der Vater einer zahlreichen Familie lieber alle seine Kinder durch ein böses Geschick oder Krankheit verlieren würde, als ein einziges durch die Hand des Henkers. Mord, durch falsches Zeugniß herbeigeführt, ist daher die schwerste Art des Mordes, und Oates hatte sich vieler solcher Morde schuldig gemacht; dennoch läßt sich die Strafe, mit welcher er belegt wurde, nicht rechtfertigen. Indem ihn die Richter verurtheilten, das geistliche Gewand abzulegen und auf Lebenszeit im Kerker zu schmachten, scheinen sie über ihre gesetzliche Berechtigung hinausgegangen zu sein. Sie waren ohne Zweifel befugt, ihn zur Auspeitschung zu verurtheilen, auch hatte das Gesetz die Anzahl der Hiebe nicht bestimmt; vollkommen verständlich war aber der Geist des Gesetzes, daß kein peinliches Vergehen strenger bestraft werden dürfte, als ein scheußliches Verbrechen. Der schwerste Verbrecher konnte blos zum Galgen verurtheilt werden, die Richter jedoch verurtheilten den Oates wie sie wenigstens glaubten zum Tode durch die Peitsche. Die Mangelhaftigkeit des Gesetzes bietet keine genügende Entschuldigung, denn mangelhafte Gesetze müssen durch die gesetzgebende Gewalt geändert und nicht von den Gerichtshöfen ausgedehnt werden, am wenigsten aber sollte man ein Gesetz mißbrauchen, um Qualen zu verursachen und Leben zu vernichten. Daß Oates ein Schurke war, entschuldigt nicht ausreichend, denn in der Regel erdulden zuerst die Schuldigen solche Unbilden, welche man nachher als Vorgänge benutzt, um die Unschuldigen zu unterdrücken. So war es in diesem Falle. Die unbarmherzige Anwendung der Peitsche wurde sehr bald eine Strafe für unbedeutende politische Vergehen. Man verurtheilte wegen unüberlegter