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Arikbugha brach, sobald seine Pferde sich wieder erholt hatten, wieder als Rebelle gegen die Macht Kubilai's auf, überfiel den Prinzen Jesunke, den Neffen Kubilai's, welcher die Vorhut desselben befehligte, und schlug ihn. Das Heer Arikbugha's und das Kubilai's schlugen sich zu Indschije Kutku am Hügel Chodscha Buldak. Das Heer der Rebellen wurde geschlagen und viele Uiraten getödtet.

In seine Fussstapfen trat sein Bruder Atamülk zu Bagdad, aber nicht Schemseddin's Sohn, der Chodscha Behaeddin, der Inhaber des Diwans zu Issfahan, welcher die öffentliche Sicherheit nur durch Spähersystem und durch blutige Strenge erhielt.

Die Regentin, die Frau Oghulkaimisch, sandte an ihn Botschaft im Namen ihrer Söhne, von denen der älteste, Chodscha Aghul, den Thron vermöge der Jasa und des noch bei der Thronbesteigung seines Vaters unterzeichneten Familienvertrags in Anspruch nahm; aber auch die Frau Sijurkukteni, Wittwe Tuli's, die Mutter vier seiner neun Söhne, nämlich: Mengku's, Kubilai's, Hulagu's und Arik Buka's, sandte Botschaft, um seine Stimme für den ältesten derselben zu gewinnen.

Abaka sandte Truppen, um denselben durch Gewalt zu bezwingen. Schemseddin machte Vorstellungen wider diese Massregel, wodurch Chorasan von neuem verheert werden würde; er bat den Ilchan, die Schlichtung dieses Geschäfts seinem Sohne Chodscha Behaeddin, dem Statthalter von Issfahan, zu überlassen.

Der Prinz Dschuschkab, welcher die Verschwörung Buka's angezeigt und dem Verräther mit eigener Hand den Kopf abgeschlagen, sah bald hierauf seinen eigenen gefährdet; auf die Nachricht, dass er selbst mit herrschsüchtigen Plänen umgehe, hatte ihm Arghun Emire mit Truppen nachgesendet, die ihn am Flusse Karaman zwischen Ersen und Miafarakain erreichten; er schlug sich mit ihnen, floh und wurde nach drei Tagen ergriffen, vor Arghun gebracht, von demselben zum Tode verurtheilt. [RN: 15. Dschem. ewwel 688/6. Juni 1289] Diese Hinrichtung hatte die Empörung des ihm innigst ergebenen Newrus, des Sohnes Arghun's (des Statthalters Hulagu's in Persien) zur Folge, mit welchem sich die Prinzen Huladschu (der zwölfte Sohn Hulagu's) und Karabukai, der Sohn Jaschmut's (des dritten Sohnes Hulagu's) verbanden; sie wurden von Muktil, dem Bruder Ordu Kaja's, welcher im Dienste Karabukai's seinen Herrn verrieth, ergriffen und im Schlosse Girdkjuh, dem alten Assassinenschloss, das so lange den belagernden Waffen der Mongolen getrotzt, eingesperrt, und vier Monate hernach hingerichtet. [RN: 20. Ramasan 688/7. Oct. 1289] Huladschu, der zwölfte Sohn Hulagu's, der dritte, der als ein Schlachtopfer der Herrschaft fiel (wie vor ihm Konghuratai und Teguder); Karabukai, der zweite Neffe, der wie Dschuschkab des Todes Loos der Oheime theilte. Ein Heer unter dem Befehle Arghun's wurde nach Chorasan gesandt, um dort den Kronprinzen Ghasan wider den Aufrührer Newrus zu verstärken. Arghunchan hatte das Winterquartier von Arran mit dem Sommerlager zu Kongorolang vertauscht und zum zweitenmale den Ordu Kaja und den Juden Seaad empfangen, welche ihm Gelder von Bagdad brachten. Arghun war damit sehr zufrieden, und als der Jude vortrug, dass er das Doppelte abgeführt haben würde, wenn nicht die mongolischen Landschreiber ihm entgegen gewesen wären, wurde die Hinrichtung derselben befohlen; ihre Köpfe wurden zu Bagdad aufgesteckt; auch Manssur, der Sohn Chodscha Alaeddin's Dschuweini, wurde von Hille gebracht und hingerichtet; gleiches Schicksal hatte Dschelaleddin Semnani, welcher, dem Tughan verdächtig, einige Zeit lang auf Fürbitte Berende Bachschi's an dem Leben verschont worden war. [RN: 1. Dschem. II. 688/22. Juni 1289] Arghun hatte die oberste Wesirschaft dem Juden Seaad übertragen, eine vor und nachdem in den Geschichten des Islams unerhörte Begebenheit, dass ein Jude Herr des Guts und Bluts der Moslimen. Seaadeddewlet, d.

Unzufrieden mit den Pächtern der Steuereinnahme, ernannte er einen derselben, der die wenigsten Staatsgelder unterschlagen hatte, den Chodscha Nisameddin, zum Wesir und ordnete ihm die anderen Pächter unter.

Zu ihrem Stellvertreter im Diwan ernannte sie ihren Verwandten Dschelaleddin Arkan und die Wesirschaft sammt der Inhaberschaft des Diwans übertrug sie dem Chodscha Nisameddin Ebubekr, dessen schon Eingangs dieses Buchs im Gegensatze mit dem Oberrichter, dem Seid Imadeddin, Erwähnung geschehen.