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Aktualisiert: 4. Juli 2025
Die roemische Besteuerung Asiens war vielleicht an sich nicht schlimmer als die der frueheren Regenten, aber lastete doch insofern schwerer auf dem Lande, als die Abgaben fortan in das Ausland gingen und nur zum kleineren Teil wieder in Asien verwandt wurden; und auf jeden Fall war sie in den alten wie in den neugewonnenen Provinzen basiert auf die systematische Ausbeutung der Landschaften zu Gunsten Roms.
Seit der Zeit der phönizischen Kaufleute haben die Schrift und die aus ihr hervorgehende Schriftkultur ihren Beitrag geleistet zu den Strategien des Warentausches, zur Besteuerung die direkteste Form des politischen Eingriffs in den Markt und zu den regulierenden Eingriffen in die vielfältigen Formen, in denen sich die Menschen im und durch den Markt konstituieren.
Die Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen.
Waehrend die Besteuerung nach ihrem urspruenglichen Charakter die Verguetung fuer die von Rom uebernommene Kriegslast gewesen war und die steuernde Gemeinde also ein Recht darauf hatte, vom ordentlichen Dienst verschont zu bleiben, wurde jetzt, wie zum Beispiel fuer Sardinien bezeugt ist, der Besatzungsdienst groesstenteils den Provinzialen aufgebuerdet und sogar in den ordentlichen Heeren ausser anderen Leistungen die ganze schwere Last des Reiterdienstes auf sie abgewaelzt.
Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird: daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen.
Der Tribun mochte einzelnen Unbilden, einzelnen schreienden Haerten steuern; aber der Fehler lag nicht im Unrecht, das man Recht hiess, sondern im Rechte, welches ungerecht war: und wie konnte der Tribun die ordentliche Rechtspflege regelmaessig hemmen? haette er es gekonnt, so war auch damit noch wenig geholfen, wenn nicht die Quellen der Verarmung verstopft wurden, die verkehrte Besteuerung, das schlechte Kreditsystem, die heillose Okkupation der Domaenen.
Und diese Ackerwirte waren, wie schon ihre geringe Zahl zeigt und auch ausdruecklich gesagt wird, keineswegs kleine Bauern, sondern ansehnliche Plantagenbesitzer und zum grossen Teil roemische Buerger! In den Klientelstaaten waren die Formen der Besteuerung etwas verschieden, aber die Lasten selbst womoeglich noch aerger, da ausser den Roemern hier auch noch die einheimischen Hoefe erpressten.
Was die roemische Gemeinde von ihren ueberseeischen Untertanen erhob, ward der Regel nach auch fuer die militaerische Sicherung der ueberseeischen Besitzungen wieder verausgabt; und wenn diese roemischen Hebungen dadurch die Pflichtigen schwerer trafen als die aeltere Besteuerung, dass sie grossenteils im Ausland verausgabt wurden, so schloss dagegen die Ersetzung der vielen kleinen Herren und Heere durch eine einzige Herrschaft und eine zentralisierte Militaerverwaltung eine sehr ansehnliche oekonomische Ersparnis ein.
Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt, einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen.
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