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Aktualisiert: 17. Juni 2025


Und ich habe keine persönliche Sympathie für die Konsumvereine, die darauf ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu.

Ja wohl! aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer Absatz: 5. Konsumvereine. Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben.

Sie haben, augenscheinlich verblüfft durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr entsprochen sei.

Es könnte sich also, falls die Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde, höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen, wenn sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut es müßte schon ein Kunststück sein erst da ist, dann können wir uns ja weiter sprechen.

Und Anfang Februar 1863, also zu einer Zeit, in der man bereits mit Lassalle in Verbindung stand, berichtete Fritzsche über eine Reise nach Gotha und Erfurt, über die dortigen Konsumvereine und beantragte die Gründung eines solchen für Leipzig. Einen Beschluß hierüber verhinderte Vahlteich, der erklärte, das Zentralkomitee habe die Frage bereits in Erwägung gezogen.

Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen, anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.

B., wie beantragt werden soll, nur Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen, Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei erhalten kann.

Albert Lange, der über Konsumvereine referierte, zeigte sich als ein glänzender Redner. In den ständigen Ausschuß wurden gewählt: Bandow, Bebel, Dr. Friedrich Albert Lange. Infolge meiner Mitgliedschaft im ständigen Ausschuß kam ich mit Friedrich Albert Lange in näheren persönlichen und schriftlichen Verkehr. Lange, eine untersetzte und kräftige Figur, war eine äußerst sympathische Erscheinung.

Das war von ihm sehr klug gehandelt, denn es hätte sich merkwürdig ausgenommen, einen Konsumverein in Leipzig zu einer Zeit zu gründen, in der Lassalle bereits über seinem Antwortschreiben saß, in dem er bekanntlich die Konsumvereine als vollständig wertlos für die Hebung der Lage der Arbeiter hinstellte. Auch Vahlteich war um jene Zeit noch in vergleichsweise friedlicher Stimmung.

Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt, einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen.

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