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Felix Hemmerlin, gestorben 1457, Chorherr zu Zürich und Zofingen und Propst zu Solothurn, schildert besonders die Verdorbenheit der Mönche; aber auch von den Weltgeistlichen weiß er manche Dinge zu erzählen, die man für ganz unglaublich halten müsste, wenn sie nicht auch noch von anderen geachteten, ernsten und wahrheitsliebenden Männern jener Zeit bestätigt würden. Die bestialische Rohheit mancher Pfaffen überstieg alle Begriffe.

Er sprach: "Wenn ihr gebietet, so laß ich es geschehn. 1456 Ihr könntet eure Freunde nicht so gerne sehn, Der edeln Ute Kinder, als ich sie sähe gern: Es ist mir ein Kummer, daß sie so fremd uns sind und fern." Er sprach: "Wenn dirs gefiele, viel liebe Fraue mein, 1457 Wollt ich als Boten senden zu den Freunden dein Meine Fiedelspieler gen Burgundenland."

Obwohl das Kontor sie mehrmals bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den Bestimmungen der Privilegien entspreche und der bisherige Zustand bei den Londonern großen Unwillen erregt habe, lehnten sie 1465 die Bestätigung ab und begnügten sich, die Vorschriften von 1447 zu erneuern . Auch 1474 traten die Städte, als sie nach dem Frieden zu Utrecht die Verhältnisse des Kontors neu ordneten, dem Beschluß von 1457 nicht bei.

Während früher der Hochmeister wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte, unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und Handelsangelegenheiten erhalten hatte , die fremden Kaufleute ohne Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen.

Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht aufgeben und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften der Städte das Bürgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, Schwierigkeiten, wenn sie die hansischen Privilegien gebrauchen wollten.

Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei Drittel Westdeutsche . Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. Die weitaus größte Zahl der uns bekannten

Er sucht zuerst außerhalb Florenz seine Sporen zu verdienen: 1457 arbeitet Antonio am Sebastianaltar in Empoli und im folgenden Jahre vollendet er den Marmorschrein des Beato Marcolini, jetzt im Museum zu Forlì.

Die Verwendung von nichthansischen Faktoren ließ das Gerede berechtigt erscheinen, daß die Hansen mit ihren Privilegien Außenhansen beschützten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei der hohen Buße von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger . Dieser Beschluß ging aber den Städten zu weit.