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Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei Drittel Westdeutsche . Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. Die weitaus größte Zahl der uns bekannten
Hansische Waren, die aus Burgund kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden mehrmals beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161 § 2, 506 § 4, 508 § 19 und Anm. c. Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnische und westdeutsche Handel getroffen. Die Kölner beklagten sich deshalb auch am meisten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten. HR. III 2 n. 191, 192, 219, 221.