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Aktualisiert: 17. Mai 2025
Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im Gewahrsam . Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier sollte sie ihr Ende finden.
August Schiffe nach England abgeschickt hatte , diesem Druck bald nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten .
Die Danziger erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen Kaufleuten nie und nimmer zugestehen.
Differentialzölle erschienen dem Finanzministerium noch weit bedenklicher als Schutzzölle, da diese den Verkehr belasteten zugunsten der einheimischen, jene zum Vorteil der ausländischen Produzenten. Es war nicht anders: sollte das neue Zollsystem überhaupt ins Leben treten, so mußten alle nichtpreußischen Waren zuvörderst auf gleichem Fuß behandelt werden.
Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden.
Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein.
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