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Nach der Restauration erinnerten sich die Kavaliere, welche das Unterhaus füllten, trotz ihrer Begeisterung für die Hoheitsrechte, doch mit Bitterkeit der Tyrannei der Hohen Commission und waren durchaus nicht geneigt, eine so verhaßte Einrichtung wieder ins Leben zu rufen. Zu gleicher Zeit aber waren sie nicht ohne Grund der Meinung, daß das Gesetz, das alle christlichen Gerichtshöfe beseitigt hatte, ohne etwas Andres an deren Stelle zu setzen, doch ernste Einwendungen zulasse. Sie hoben daher dieses Gesetz, mit Ausnahme des auf die Hohe Commission bezüglichen Theiles, wieder auf. So wurden die Archidiakonalgerichte, die Consistorialgerichte, der erzbischöfliche Gerichtshof, der Gerichtshof der Privilegirten und der Gerichtshof der Delegirten wieder eingeführt; das Gesetz aber, welches Elisabeth und ihre Nachfolger ermächtigt hatte, Commissare mit visitatorischer Gewalt über die Kirche zu ernennen, wurde nicht allein nicht wieder hergestellt, sondern sogar in den bestimmtesten Ausdrücken für gänzlich abgeschafft erklärt. Es ist daher so klar, als nur irgend ein Punkt des Verfassungsrechts sein kann, daß Jakob II. nicht befugt war, eine Commission mit Visitations- und Regierungsgewalt über die Kirche Englands zu ernennen. Wenn dem aber so war, so half es ihm wenig, daß die Suprematsacte ihn in hochtrabenden Worten ermächtigte, vorhandene Mängel dieser Kirche zu verbessern. Nur eine so gewaltige Maschine, wie die vom Langen Parlamente zerstörte war, konnte die anglikanische Geistlichkeit zwingen, sein Werkzeug zur Vernichtung der anglikanischen Glaubenslehre und Kirchenzucht zu werden. Daher nahm er sich schon im April 1686 vor, einen neuen Gerichtshof der Hohen Commission zu errichten. Der Plan wurde jedoch nicht sogleich verwirklicht. Er stieß auf den Widerspruch jedes Ministers, der nicht Frankreich und den Jesuiten ergeben war. Die Rechtsgelehrten betrachteten ihn als eine rücksichtslose Verletzung des Gesetzes und die Theologen als einen offnen Angriff auf die Kirche. Der Streit würde vielleicht noch länger gedauert haben, wäre nicht ein Ereigniß eingetreten, das den Stolz des Königs kränkte und seinen Zorn entflammte. Er hatte als erster Bischof Verordnungen erlassen, die es den Geistlichen der Landeskirche zur Pflicht machten, sich in ihren Vorträgen jeder Berührung der streitigen Lehrpunkte zu enthalten. Also während an jedem Sonn- und Festtage in allen königlichen Palästen zur Vertheidigung des katholischen Glaubens gepredigt wurde, war es der Landeskirche, der Kirche der großen Mehrheit der Nation, verboten, ihre Grundsätze zu erörtern und zu vertheidigen. Der Geist des gesammten Klerus empörte sich gegen diese Ungerechtigkeit. Wilhelm Sherlock, ein ausgezeichneter Theolog, der mit scharfer Feder gegen die Whigs und Dissenters geschrieben hatte und dafür von der Regierung mit dem Vorsteheramte des Tempels und mit einem Jahrgehalte belohnt worden, war einer der Ersten, der sich das königliche Mißfallen zuzog. Sein Gehalt wurde ihm entzogen und er erhielt einen strengen Verweis. Johann Sharp, Dechant von Norwich und Rector von St. Giles in the Fields, erregte bald darauf noch größeres

Ein Gegner Luthers verdrängte ihn von seinem Vorsteheramte am Neuen Kloster in Leipzig, bis er endlich einen Teil des Klostergutes in Crimmitschau überkam . Im Herbst dieses Jahres suchte die Stadt Wittenberg ein Fieber heim, das zwar selten einen tödlichen Ausgang nahm, aber so ziemlich alle Bewohner ergriff. Bugenhagen war so krank, daß Luther für ihn sein Pfarramt versehen mußte.