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Er allein hielt dem hartgesottenen Mylord Raby stand, der am Berliner Hof den Meister spielen wollte, und entfernte ihn endlich, indem er die Gräfin Wartenberg entfernte. In der gefährlichen Periode nach dem Utrechter Frieden, wo der Wind der Politik beständig umsprang, lenkte er das preußische Staatsschiff mit höchster Geistesgegenwart, ungetrübtem freien Blick und bewußter Energie.

Die Preußen und die westlichen Hansestädte nahmen, als die Abmachungen die Zustimmung des englischen Königs gefunden hatten, den Handelsverkehr mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lübeck, im Interesse des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten.

Wiederholt hat es früher erklärt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestädten behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546 § 7, dann besonders 1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151; siehe auch S. 126.

Deshalb änderte Heinrich VI. im Winter seinen Entschluß, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister mit, daß er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lübeck schicken werde . Hatte er sich nämlich mit Preußen geeinigt, so konnte er abwarten, bis Lübeck seine Forderungen mäßigte. In Lübeck scheint man die Pläne der Engländer durchschaut zu haben.

Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter den schärfsten Widerstand entgegen.

Es teilte Heinrich VI. mit, daß es die Utrechter Übereinkunft nur beobachten werde, wenn er vorher für die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft zurückschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde . Die östliche und die westliche Städtegruppe versuchten nun, ohne Lübeck die Verhandlungen mit England zu führen.

Verhandlungen zwischen der Hanse und England zu Lübeck 1449 S. 92. Wegnahme der Baienflotte 1449 S. 93. Verhandlungen in Flandern im Oktober 1449 S. 94. Gefangennahme der englischen Gesandten durch die lübischen Bergenfahrer 1450 S. 96. Utrechter Tagfahrt 1451 S. 97. Eröffnung der Fehde durch Lübeck S. 98. Abschluß eines achtjährigen Stillstandes 1456 S. 99.

Juni geschlossen wurde, bestätigte den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten . Sie bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten.

Nicht bloß bestätigte er die Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden sollten .

Daenell führt seine Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die Zeit der beiden ersten Tudors. Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen Niederlassungen in England zu geben.